Auf einen Blick Auf einen Blick: Die Leistungen der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Die Nachfrage nach umfassenden Pflegeleistungen hat sich in den vergangenen Jahren erweitert. Auch die Pflegeversicherung hat darauf reagiert und umfangreiche Leistungen im Angebot. Jeder Betroffene kann somit die für ihn erforderliche Hilfe im Rahmen der Erstattung der Pflegestufen auswählen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen ist die Bezeichnung für die Leistungen, die z.B. durch Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Voraussetzung ist ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse. Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich in der Pflegestufe I bis zu 384 Euro, in der Pflegestufe II bis 921 Euro und in der Pflegestufe III bis zu 1432 Euro.
Pflegegeld
Pflegebedürftige können Pflegegeld erhalten, wenn die Pflege durch selbst beschaffte Personen wie Angehörige übernommen wird. Gezahlt werden dann monatlich 205 Euro in der Pflegestufe I, 410 Euro in der Pflegestufe II und 665 Euro in der Pflegestufe III. Weitere Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson wie etwa die Einzahlung von Rentenbeiträgen werden darüber hinaus übernommen.
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht die teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Das gilt nur für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung des Pflegebedürftigen oder in einer Krisensituation. Der Anspruch ist auf vier Wochen im Jahr und auf maximal 1432 Euro begrenzt. Vorherige Gespräche mit den Mitarbeitern der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt können helfen, die für den Einzelfall beste Lösung zu finden!
Teilstationäre Pflege
Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt bis zu 384 Euro, 921 Euro oder 1432 Euro in der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend erbracht wird.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt, wenn sie die Pflege erleichtern und/oder eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung
Bis zu 2557 Euro zahlt die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen pro Wohnumbaumaßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Damit soll die Pflege im häuslichen Umfeld besser gewährleistet werden.
Ersatzpflegekraft
Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der Pflegeperson werden die Kosten bis 1432 Euro für eine erwerbsmäßige Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen im Jahr übernommen. Wird die Pflege durch eine nicht erwerbsmäßige Pflegekraft übernommen, erstattet die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt den Betrag in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe sowie die nachgewiesenen Fahrkosten bis maximal 1432 Euro pro Jahr. Voraussetzung dafür ist es, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate zu Hause gepflegt hat.
Vollstationäre Pflege
Seit 1. Juli 1996 zahlt die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt in der Pflegestufe I 1023 Euro, in der Pflegestufe II 1279 Euro und in der Pflegestufe III 1432 Euro für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. In Härtefällen können auch bis zu 1688 Euro gezahlt werden. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt monatlich bis zu 256 Euro für pflegebedürftige Bewohner.