Zu hohe Rechnung vom Schlüsseldienst Zu hohe Rechnung vom Schlüsseldienst: Kunde kann Geld zurückfordern

Lingen - Wer einen Schlüsseldienst beauftragt, muss für dessen Leistungen auch zahlen. Wurde in dem Werkvertrag - sprich vorab - aber keine Vereinbarung über den Lohn getroffen, hat der Unternehmer nur Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung, befand das Amtsgericht Lingen (Az.: 4 C 529/16), wie die Zeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland berichtet. Zu deren Ermittlung kann nach Ansicht der Richter die Preisempfehlung des entsprechenden Fachverbands herangezogen werden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher einen Schlüsseldienst beauftragt, seine Tür zu öffnen. Darüber schloss er mit dem Schlüsseldienst auch einen Werkvertrag. Allerdings gab es darin keine Absprachen über den Preis. Nach getaner Arbeit forderte der Schlüsseldienst über 600 Euro von dem Kunden. Dem Auftraggeber war das allerdings zu viel, daher verlangte er vor Gericht einen Teil des Geldes zurück.
Mit Erfolg: Die Rechnung ist in diesem Fall zu hoch. Da die Parteien einen Werkvertrag geschlossen und sich nicht über die konkrete Höhe der Vergütung verständigt hatten, bemisst sich die konkrete Höhe der Vergütung hier an der Empfehlung des Bundesverbandes Metall. Diese sieht eine Pauschale zur Türöffnung in Höhe von 75,60 Euro und eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 36 Euro vor. Insgesamt kann der Schlüsseldienst also 111,60 Euro verlangen. Die Zahlung einer höheren Vergütung erfolgt ohne Rechtsgrund und kann vom Kunden zurückgefordert werden.
Bei Schlüsseldiensten immer detailliert nach Preisen fragen
Mehr als 500 Euro für das Öffnen einer Tür? Wer das vorher weiß, wird wohl einen anderen Schlüsseldienst beauftragen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät, bei Unternehmen, die solche Dienste anbieten, immer nach den genauen Preisen und den Anfahrtskosten zu fragen sowie einen Anbieter aus der Umgebung zu wählen. Zum Teil seien Schlüsseldienste mit Lockangeboten auf dem Markt: Sie werben zwar mit günstigen Preisen sowie kostenlosen 0800er-Nummern, am Ende aber gibt es dann doch eine hohe Rechnung.
Bei der Internetsuche nach einem Schlüsseldienst sollten Menschen, die vor verschlossenen Türen stehen, in der Trefferliste eher unten suchen, empfehlen die Verbraucherschützer. Denn teils kauften sich Unternehmen einen Anzeigenplatz und erscheinen bei der Google-Suche daher weit oben. Nach unten zu scrollen, kann sich deshalb lohnen.
Fällt der Rechnungsbetrag deutlich höher aus als vereinbart, sollten Betroffene das nicht hinnehmen sowie keine Rechnung unterschreiben, wenn sie mit der Arbeit oder der Summe nicht einverstanden sind. Alternativ kann man dem Schlüsseldienst-Mitarbeiter eine Auftragsbestätigung aushändigen und einen geringen Grundbetrag anzahlen. Versucht der Mitarbeiter dann, den Auftraggeber unter Druck zu setzen oder zu bedrohen, sollte man die Polizei rufen.
Sinnvoll ist es außerdem, Nachbarn oder Freunden in der Umgebung einen Ersatzschlüssel zu geben. So kann man sich in der Regel den Schlüsseldienst ganz sparen.
Schlüsseldienst übt bei Zahlung Druck aus: Polizei rufen
Schlüsseldienste, die mit Ortsnamen werben, sind nicht unbedingt auch aus dem angegebenen Ort. Das heißt, man zahlt teils enorme Summen für deren Anfahrt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Zum Vergleich: Auf 200 bis 300 Euro könnten sich die Kosten für eine Minute Arbeit belaufen, während in Städten wie Erfurt für eine einfache Türöffnung am Tag der ortsübliche Preis bei 80 Euro liege. Verbraucher sollten so überzogene Summen nicht zahlen und auch nichts ungeprüft unterschreiben. Wird man bei der Zahlung unter Druck gesetzt oder die Tür gar wieder verschlossen, könne man die Polizei rufen - das ist dann unter Umständen Nötigung und strafbar.
Verbraucherschützer Dirk Weinsheimer rät, vorher einen Festpreis zu vereinbaren. Lässt sich der Schlüsseldienst sich darauf nicht ein, sollte man sich einen anderen suchen. Hinweise auf unseriöse Angebote seien fehlende Preisauskünfte am Telefon, überhöhte Einsatzpauschalen und eine weite Anreise des Handwerkers, obwohl die Firma laut Eigenwerbung vermeintlich aus dem Ort des Anrufers kommen soll.
Ein Problem ist auch, dass man oft nicht direkt erkennt, woher der Handwerker anreist. Teils werben die Firmen im Internet mit falschen Ortsnamen. Daher sollte man sich das Impressum der Internetseite anschauen oder in Branchenverzeichnissen nachschlagen. Wichtig ist auch zu wissen: Treffer, die in der Suchmaschine ganz oben angezeigt werden, sind oft Werbeanzeigen. Man findet kleine entsprechende Kennzeichnungen. (dpa)
Ausgesperrt: Die Checkliste für den Schlüsseldienst
Was tun, wenn man vor verschlossener Haustür steht und der Schlüssel in der Wohnung liegt? Versicherungsexperte Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg hat die wichtigsten Tipps:
(dpa)