1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Wie bei Tengelmann: Wie beim Stellenabbau Kaiser's Tengelmann: Das müssen Mitarbeiter über betriebsbedingte Kündigungen wissen

Wie bei Tengelmann Wie beim Stellenabbau Kaiser's Tengelmann: Das müssen Mitarbeiter über betriebsbedingte Kündigungen wissen

Von Kristin Kruthaup 18.10.2016, 11:42
Bei Kaiser's Tengelmann könnten bis zu 8000 Stellen abgebaut werden.
Bei Kaiser's Tengelmann könnten bis zu 8000 Stellen abgebaut werden. dpa

Heidelberg - Es ist eine Situation, in die kein Arbeitnehmer gerne kommen möchte: Eine betriebsbedingte Kündigung macht die eigenen Pläne mit einem Schlag zunichte. In dieser Situation befinden sich nun auch viele Mitarbeiter der Supermarktkette  Kaiser's Tengelmann. Dort sind bis zu 8000 Arbeitsplätze bedroht, nachdem die Übernahme durch Edeka auf Eis gelegt worden ist.

Drei Experten geben Tipps, was in dieser Situation zu tun ist. Die wichtigsten Fragen in der Übersicht.

Wann kann der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen?

Laut Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung immer dann möglich, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr behalten kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei einer bei der Einstellung einer Produktlinie oder bei einer Betriebsstillegung, etwa weil der Chef aus Altersgründen aufhört, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Welche Voraussetzungen müssen in dem Fall erfüllt sein?

Zunächst einmal muss der Arbeitgeber bei der Kündigung einige formale Kriterien einhalten, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Kündigung jemand unterschrieben hat, der dazu auch berechtigt ist. Außerdem muss der Arbeitgeber vor der Kündigung den Betriebsrat anhören und die Kündigungsfrist einhalten.

Welche inhaltlichen Kriterien gibt es neben den formalen?

Der Arbeitgeber muss zunächst nachweisen, dass der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen ist, erklärt Eckert. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber darstellen, dass es keine anderen freien Stellen für die Mitarbeiter gibt, denen er betriebsbedingt gekündigt hat. Wird der gesamte Betrieb geschlossen, ist das gegeben.

Doch häufig ist es so, dass zum Beispiel nur eine Abteilung geschlossen wird. Hier muss der Arbeitgeber unter Umständen erst einmal schauen, ob er freie Stellen in anderen Abteilungen den Arbeitnehmern anbieten muss, bevor er betriebsbedingt kündigt.
Welche Kriterien gibt es noch?

Werden nicht alle Mitarbeiter entlassen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, sagt Eckert. Dazu ermittelt er anhand der Stellen, die wegfallen sollen, alle Arbeitnehmer, die auf dieser oder einer vergleichbaren Position arbeiten und deshalb in die Sozialauswahl einbezogen werden müssen.

Anhand von vier Kriterien wird dann festgestellt, wer am wenigsten schutzbedürftig ist, sagt Oberthür. Diese Kriterien sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, die Zahl der Menschen, denen man zum Unterhalt verpflichtet ist, sowie eine möglicherweise vorhandene Schwerbehinderung.

Wie können Mitarbeiter gegen die Kündigung vorgehen?

Hat der Arbeitgeber die formellen oder inhaltlichen Bedingungen der Kündigung nicht eingehalten, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Dafür bleibt aber nicht viel Zeit, sagt Oberthür: Arbeitnehmer müssen die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

Was müssen Arbeitnehmer wegen des Arbeitslosengeldes beachten?

Sobald Arbeitnehmer von der betriebsbedingten Kündigung erfahren, sollten sie sich umgehend arbeitssuchend melden, sagt Frauke Wille, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Versäumen Arbeitnehmer die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung, droht ihnen im schlimmsten Fall eine Sperrung beim Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich Berufstätige arbeitslos gemeldet haben. (dpa)