Weihnachten Silvester Weihnachten Silvester: Arbeiten an Feiertagen - wer muss wer nicht?

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind rein rechtlich reguläre Arbeitstage. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, zu glauben, dass diese Tage automatisch frei seien, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Etwas anderes gilt nur, wenn sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt, dass Heiligabend frei ist. Gibt es entsprechende Regelungen nicht und sagt der Chef nichts anderes, müssen Beschäftigte regulär bis zum üblichen Feierabend bleiben oder Urlaub nehmen.
Außerdem können Beschäftigte noch Anspruch auf einen freien Tag aus betrieblicher Übung haben: Dafür müsste der Arbeitgeber den Angestellten über Jahre hinweg vorbehaltlos freigegeben haben – und die Mitarbeiter müssten darauf vertrauen, dass sich das auch in Zukunft nicht ändert.
Was, wenn der Chef an Weihnachten anruft?
Wenn statt Weihnachtsglöckchen das Diensthandy klingelt, können die meisten Arbeitnehmer das getrost ignorieren: An Feiertagen müssen sie in der Regel nicht für den Chef erreichbar sein. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin. Das gilt aber nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie in einer Betriebsvereinbarung keine Rufbereitschaft vereinbart wurde.
Ist das der Fall, muss der Mitarbeiter auch an Weihnachten abnehmen. Die Rufbereitschaft ist in der Regel aber genau festgelegt und wird finanziell abgegolten. Sie muss so organisiert sein, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und die Regelungen zu Ruhezeit und Nachtarbeit eingehalten werden.
Müssen Arbeitnehmer überhaupt Feiertagsdienste leisten?
Das kommt auf den Arbeitsvertrag an, sagt Fachanwältin Nathalie Oberthür. Hätten Arbeitnehmer darin eine Klausel wie „Bei Bedarf werden auch Sonn- und Feiertagsdienste geleistet“, dürfe der Chef Feiertagsarbeit verlangen. Unter Umständen kann diese Klausel jedoch ohne Wirkung sein: Laut dem Arbeitszeitgesetz sind gesetzliche Feiertage grundsätzlich Ruhetage (Paragraf 9).
Wie merken Beschäftigte, ob die Klausel ohne Wirkung ist?
Im Grundsatz haben Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz das Recht, an gesetzlichen Feiertagen freizuhaben, erklärt Oberthür. Allerdings sind nach demselben Gesetz auch viele Branchen von dem Grundsatz ausgenommen (Paragraf 10). So sind Feiertagsdienste etwa bei Not- und Rettungsdiensten, in Gaststätten, beim Rundfunk, bei Energieunternehmen und vielen anderen erlaubt. Arbeitnehmer sollten deshalb genau hinschauen, ob ihre Branche zu den Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz zählt.
Bezahlen Arbeitgeber für Feiertagsdienste mehr Lohn?
Für Feiertagsdienste muss nach dem Gesetz der gleiche Lohn bezahlt werden wie für Werktage. Allerdings seien Zuschläge in den meisten Betrieben üblich. Gebe es einen Tarifvertrag, sehe dieser in der Regel auch Feiertagszuschläge vor, weiß Oberthür.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichstag?
Ja. Nach dem Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt. Der Ersatzruhetag muss unmittelbar im Anschluss an den Feiertagsdienst gewährt werden - mindestens aber acht Wochen später, sagt Oberthür.
Bei vielen Jobs lassen sich die Feiertagsdienste nicht vermeiden - denn etwa im Krankenhaus oder bei der Polizei herrscht auch während der Weihnachtsfeiertage Betrieb. In dieser Zeit gibt es in der Regel eine reduzierte Besetzung. Für das Vergeben der Dienste sollte es im Betrieb feste Regeln geben, sagte Etikette-Expertin Imme Vogelsang. Denn werden die Schichten willkürlich verteilt, gibt es unter Kollegen schnell Zwist.
Bei den Feiertagsdiensten sind zunächst Berufsanfänger und neue Kollegen in der Pflicht, erklärt Vogelsang, die Sprecherin des Netzwerks Etikette Trainer International (ETI) ist. In den meisten Betrieben sei es üblich, dass sie die unliebsamen Dienste übernehmen - zumindest im ersten Jahr. Statt zu warten, bis man als Berufsanfänger angesprochen wird, empfiehlt die Expertin, von sich aus anzubieten, die Feiertage zu übernehmen. „Das ist eine nette Geste und weckt die Sympathie der Kollegen.“
Ansonsten sollte jeder Kollege einmal den Feiertagsdienst an Weihnachten übernehmen. Grundsätzlich sollten sich Vorgesetzte ebenfalls an der Feiertagsbesetzung beteiligen - schließlich sind sie ein Vorbild für ihre Mitarbeiter. Am fairsten sei es, wenn der unliebsame Dienst jeden einmal trifft.
Kollegen mit kleinen Kindern trifft es besonders hart, wenn sie am Heiligen Abend arbeiten müssen. Denn für ihre Kinder ist der Abend oft ein lang herbeigesehntes Fest. Deshalb sei es eine nette Geste, wenn kinderlose Kollegen bereit seien einzuspringen. Sie sollten sich jedoch nicht dazu verpflichtet fühlen. Schließlich wollten auch sie in der Regel lieber im Kreis der Familie feiern, als im Büro zu sitzen. „Es ist im Ergebnis sehr nett, wenn man es anbietet. Aber es bleibt eine freiwillige Geste.“
Wie viele Feiertagsdienste darf der Arbeitgeber anordnen?
Es gibt keine Beschränkungen, sagt Oberthür. Wer Pech hat, kann den Dienst an Weihnachten, Silvester und auch noch an Ostern aufgebrummt bekommen. Voraussetzung ist dabei natürlich immer, dass Ausgleichstage gewährt werden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Was gilt für Schichtarbeiter an Feiertagen?
Sind Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst an Feiertagen im Job eingeteilt und wollen freihaben, müssen sie einen Urlaubstag nehmen. Sie haben nicht wie viele Arbeitnehmer allein deshalb frei, weil es ein Feiertag ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (Az.: 9 AZR 430/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin (DIHK).
In dem verhandelten Fall hatte der Beschäftigte eines Flughafens geklagt. Der Mann arbeitete immer sieben Tage am Stück. Fiel ein Feiertag in seine Schicht, musste er einen Urlaubstag opfern, wenn er freihaben wollte. Er sah sich gegenüber Kollegen benachteiligt, die keine Schichtarbeit machten. Ohne Erfolg: Die Klage des Arbeitnehmers wurde abgewiesen. (gs/mit Material von dpa)

