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Steuerfreie Einnahmen Steuerfreie Einnahmen: Steuerzahler: Grundfreibetrag steigt 2014

14.03.2014, 15:26
Höherer Grundfreibetrag: Ab 2014 können jetzt 8354 Euro pro Jahr steuerfrei eingenommen werden.
Höherer Grundfreibetrag: Ab 2014 können jetzt 8354 Euro pro Jahr steuerfrei eingenommen werden. dpa

Neustadt/Weinstraße - Ernährung, Kleidung, Miete, Heizung - laut Gesetz müssen die Kosten für den alltäglichen Mindestbedarf steuerfrei sein. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße hin. Gewährleistet wird das durch den steuerlichen Grundfreibetrag, der zum 1. Januar 2014 erhöht wurde. Damit können jetzt 8354 Euro pro Jahr steuerfrei eingenommen werden. Das Doppelte steht Bürgern zu, wenn sie verheiratet oder verpartnert sind.

Bessere Bedingungen gelten künftig auch bei der gesetzlichen Altersvorsorge: Ab 2014 kann man 78 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner absetzen. Bisher waren es 76 Prozent der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Gemäß Alterseinkünftegesetz mussjeder Rentner-Jahrgang einen größeren Anteil seiner Rente besteuern. Sind Sie 2013 in Rente gegangen, liegt der Besteuerungsanteil bei 66 Prozent. Alle, die sich schon 2012 aus dem Arbeitsleben zurückgezogen haben, müssen nur 64 Prozent ihrer Rente mit dem Staat teilen. Das bedeutet: Wer unverheiratet ist und in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss schon ab einer Rente von 1225 Euro Steuern zahlen (Ehepaare: 2450). Vor zehn Jahren waren es noch 1599 Euro (Ehepaare: 3198).

Auch der Versorgungsfreibetrag für Beamte und Werkspensionäre wird Schritt für Schritt gekürzt. Wenn Sie 2013 zum ersten Mal eine Pension erhalten haben, liegt Ihr Versorgungsfreibetrag bei 27,2 Prozent, höchstens jedoch bei 2040 Euro. Im Vorjahr waren es noch 28,8 Prozent. Auch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist gesunken, nämlich von 648 Euro auf nunmehr 612 Euro. Für alle, die vor 2006 in Pension gegangen sind, gilt noch ein Freibetrag von 40 Prozent plus 900 Euro Zuschlag.

Wenn Sie im Jahr 2013 mindestens 65 Jahre alt waren, steht Ihnen der Altersentlastungsbetrag zu. Dieser Freibetrag gilt etwa für Mieteinnahmen, Zinsen oder Arbeitslohn – eben alle Einkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen. Auch der Entlastungsbetrag schmilzt Jahr für Jahr. Wenn Ihr 65. Geburtstag im Jahr 2013 lag, bekommen Sie 27,2 Prozent der begünstigten Einkünfte steuerfrei, im Höchstfall 1292 Euro. Im Geburtsjahrgang 1947 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 28,8 Prozent.

Quelle: Lohnsteuer kompakt

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Beiträge ab 2014 meist komplett absetzen. Zuvor lautete die Regel: Die Versicherungsbeiträge sind nur dann absetzbar, wenn man nicht mehr als 1900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben hat. Ab diesem Jahr wird dieser Zusammenhang entkoppelt.

Wer als Arbeitnehmer auf Dienstreise geht, darf sich künftig über höhere Verpflegungspauschalen freuen: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, können seit 1. Januar pauschal zwölf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im alten Reisekostenrecht gab es noch eine Stufe mit nur sechs Euro. Der Fiskus gewährt zudem pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro Reisekosten, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. (dpa)