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Regeln für Urlaubsfotos Regeln für Urlaubsfotos: Darf man andere Urlauber fotografieren?

Von Gesa Schölgens 24.07.2013, 15:08
Knapp bekleidet und Alkohol trinkend am Strand abgelichtet: Wer solche Bilder ohne zu fragen und für alle Welt sichtbar bei Facebook einstellt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Knapp bekleidet und Alkohol trinkend am Strand abgelichtet: Wer solche Bilder ohne zu fragen und für alle Welt sichtbar bei Facebook einstellt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. dpa Lizenz

Halle (Saale)/DMN. - Ein kurzer Druck auf den Auslöser, fertig ist das Foto: Auf dem Urlaubs-Schnappschuss eines Touristen zu landen, ist gar nicht mal so unwahrscheinlich. Aber darf man einfach wildfremde Menschen am Strand ablichten bzw. filmen? Und was passiert, wenn das Bild plötzlich bei Facebook gepostet wird? Der Kölner Anwalt Falco Henkel ist Experte für Medienrecht und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Darf ich Fotos machen, auf denen andere abgebildet sind?

In Deutschland gilt: „Würden Sie eine Aufnahme von einem anderen Urlauber am Strand von Usedom machen, so gilt das Kunsturhebergesetz (KUG)“, weiß Henkel. Dieses Gesetz regelt das Recht am eigenen Bild. Nach § 22 KUG dürfen Fotos nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Aufnahme verhindern kann der Abgebildete laut diesem Gesetz aber zunächst einmal nicht.

Droht eine Strafe, wenn ich Bilder bei Facebook einstelle?

Ist die Person auf dem Foto oder Video zu erkennen - wobei bereits genügt, wenn man anhand von äußerlichen Merkmalen durch Personen aus dem Bekanntenkreis erkannt werden kann - und hat der Abgebildete nicht in die Veröffentlichung eingewilligt, so droht neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch ein strafrechtliches Verfahren. Denn eine solche Handlung stellt laut § 33 KUG eine Straftat dar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Verbreitung bedeutet zum Beispiel, dass das Original oder Kopien eines Fotos weitergegeben werden, ohne dass man die Weitergabe noch kontrollieren bzw. nachvollziehen kann. Dabei gilt auch schon das Verschenken von Bildern im privaten Bereich als Verbreitung.

Öffentliche Zurschaustellung bedeutet, dass zum Beispiel ein Foto oder Video gegenüber einer nicht begrenzten Öffentlichkeit sichtbar gemacht wird. Dies betrifft insbesondere auch die Wiedergabe im Internet. 

Eine Ausnahme gibt es bei Bildern, auf denen Menschen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit erscheinen. „Nehmen Sie zum Beispiel den Sonnenuntergang am Strand auf und befinden sich am Rande des Bildes Personen, die nicht im Fokus des Betrachters liegen, so benötigen Sie keine Einwilligung für die Veröffentlichung“, sagt der Rechtsexperte. Das gilt auch, wenn die Fotografierten auf dem Bild klar zu erkennen sind.

Worauf muss ich bei Fotos im Ausland achten?

„Ein Land mit einem absoluten Verbot der Anfertigung von Filmaufnahmen oder Fotos wäre mir nicht bekannt“, sagt Anwalt Falco Henkel. Allerdings gebe es etliche Länder mit Einschränkungen und Verboten. Dort dürfen zum Beispiel Paläste, Regierungsgebäude, Flughäfen oder Polizei und Militär nicht abgelichtet werden. Solche Fotografierverbote gibt es auf Zypern und in Griechenland. Das Verbot gilt oft sogar dann, wenn sich solche Objekte nur im Bildhintergrund befinden. Die Webseite des Auswärtigen Amts informiert, ob in einem Land Foto- und Filmaufnahmen nur eingeschränkt möglich sind.

Spielt es eine Rolle, ob die Leute Badesachen tragen?

Für das Recht am eigenen Bild spielt die Bekleidung zunächst keine Rolle, es kommt lediglich darauf an, ob die Person klar zu erkennen ist. Unter Umständen kann aber bereits ein Klick auf den Auslöser rechtswidrig sein. „Dies ist immer dann der Fall, wenn bereits durch die Aufnahme dass Persönlichkeitsrecht verletzt wird, zum Beispiel weil die Privatsphäre oder Intimsphäre betroffen ist“ erläutert Henkel. Allerdings handele es sich hierbei nicht um einen absoluten Schutz, es seien immer alle Interessen abzuwägen.

Darf man Nackte am FKK-Strand knipsen?

Bei normaler Badekleidung ist die Intimsphäre nicht unbedingt betroffen, doch bei Nacktfotos von Besuchern am FKK-Strand ist die Grenze sicherlich erreicht. „Auch wenn sich die Personen dort den Anwesenden freiwillig nackt präsentieren, ist darin noch kein Einverständnis mit der Aufnahme von Fotos zu sehen“, so Henkel. Daher kann an einem Nacktbadestrand schon das bloße Fotografieren rechtswidrig sein. Zudem haben oft die Eigentümer aufgrund ihres Hausrechtes besondere Regeln aufgestellt, darunter auch das Verbot von Foto- und Videoaufnahmen.

Gelten bei Urlaubsbekanntschaften weniger strenge Regeln?

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, welche persönliche Beziehung die Personen haben. Allerdings stellt sich immer die Frage, ob der Abgebildete vielleicht stillschweigend in die Aufnahme eingewilligt hat. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Urlaubsbekanntschaft, die sich zusammen mit einem ablichten lässt - hier dürfen Reisende von einer Verwendung zumindest zu privaten Zwecken ausgehen. Diese Fotos dürfen dann etwa Freunden und Bekannten zuhause gezeigt und an diese weitergegeben werden.

Eine stillschweigende Zustimmung gilt im Prinzip auch für soziale Netzwerke, allerdings ist hier Vorsicht geboten. So muss der Betroffene informiert gewesen sein, dass er aufgenommen wurde, und auch, zu welchem Zweck. „Vielleicht mag der Abgebildete noch damit gerechnet haben, dass das Urlaubsfoto auf Facebook veröffentlicht wird, vielleicht hat er aber nicht damit gerechnet, dass diese Fotos dort nicht nur Freunden und Bekannten, sondern der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden“, so Henkel. Nutzer sollten deshalb auf entsprechende Datenschutzeinstellungen in den sozialen Netzwerken achten.

Was gilt für Besuche von Museen, Theater etc.?

Eine Faustregel gibt es nicht, da es hier weniger auf Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte ankommt. Das grundsätzliche Verbot in Museen oder anderen Einrichtungen zu fotografieren, leitet sich aus dem Hausrecht des Betreibers ab. Entsprechende Vorgaben hängen in der Regel in der Einrichtung aus oder sind auf den Eintrittskarten vermerkt.

In unserer Bildergalerie finden Sie Tipps für das sichere Fotografieren im Urlaub:

Schöne Fotos gehören zum Urlaub dazu - in manchen Ländern sind aber bestimmte Aufnahmen verboten.
Schöne Fotos gehören zum Urlaub dazu - in manchen Ländern sind aber bestimmte Aufnahmen verboten.
dpa Lizenz