Lange Warten, kein Geld... Lange Warten, kein Geld...: Ihre Rechte als Gast im Biergarten

Halle (Saale)/DMN - Bei schönem Wetter zieht es viele mit Familie und Freunden ins Freie, um dort ein kühles Pils oder Weizen zu genießen. Doch was passiert, wenn ich als Gast Ewigkeiten ausharren muss, bis Getränke und Essen kommen? Oder wenn die Rechnung einfach nicht gebracht wird?
„Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zu den Wartezeiten in einem Biergarten oder in einem Restaurant“, erläutert Roland Hanisch von der Kanzlei Meyer & Hofmann-Rascu in Erlangen. In der Regel muss man bei einem gut besuchten Biergarten schon mit 15 bis 30 Minuten rechnen, bevor das erste Getränk auf dem Biertisch steht.
Allerdings könne man nach etwa 30 Minuten durchaus aufstehen und gehen, sagt Hanisch, der auch für die Versicherung Roland Rechtsschutz arbeitet. Der Gast sollte aber zuvor dem Kellner Bescheid gegeben haben - und von der Getränkebestellung zurücktreten.
Auch muss kein Gast länger als eine halbe Stunde auf seine Rechnung warten. Bevor er aber aufsteht und geht, sollte er in der Regel mindestens dreimal laut und vernehmlich danach gefragt haben. Beim Aufbruch hinterlegt er seinen Namen und seine Anschrift im Lokal. In diesem Fall schickt der Wirt die Rechnung einfach nach. „Wenn der Kellner nicht kommt, befindet sich der Wirt juristisch gesehen im Annahmeverzug. Das befreit den Gast nicht von der Zahlung“, erklärt Jürgen Benad vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga).
Das Bierglas ist nicht ganz voll? Ihr Nebenmann prellt seine Zeche - und Sie sollen zahlen? Diese Rechte haben Gäste in Restaurant und Biergarten: