Nichts geht mehr Konto gesperrt? Was Betroffene jetzt wissen sollten
Immer wieder kommt es vor, dass eine Bank oder Sparkasse einer Kundin oder einem Kunden das Konto sperrt. Und nun? Fünf Punkte, die Betroffenen beim Umgang mit der Situation helfen.

Magdeburg/Bremen - Stellen Sie sich vor, Ihre Bank oder Sparkasse hat Ihnen ohne jede Ankündigung das Konto gesperrt. Die Verärgerung beim Kunden oder bei der Kundin ist dann in aller Regel groß - und bei den meisten drängt sich unwillkürlich die Frage auf, ob eine solche Sperrung überhaupt statthaft ist. 5 Dinge, die Betroffene jetzt wissen sollten.
Punkt 1: Eine grundlose Kontosperrung ist nicht rechtens
Eine Bank darf einem Kunden oder einer Kundin nicht grundlos das Konto sperren. Zulässig ist das etwa dann, wenn er oder sie sich vertragswidrig verhält. „Beispielsweise im Fall einer wiederholten unzulässigen Überziehung des eingeräumten Dispokredits“, sagt der Magdeburger Rechtsanwalt Stephan Heinze.
„Es kann auch sein, dass eine Bank ein Geldkonto aus Sicherheitsgründen sperrt“, erklärt Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen. Also beispielsweise bei ungewöhnlichen oder verdächtigen Aktionen oder dreimaliger falscher PIN-Eingabe. Auch aufgrund bankinterner Automatismen oder Missverständnissen kann es vorkommen, dass ein Geldinstitut ein Konto sperrt.
Erfolgt eine Kontosperrung aufgrund einer Kontopfändung seitens eines Dritten, so kündigt sich diese vorab durch einen gerichtlichen Vollstreckungstitel an - also etwa durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. „Mit der Zustellung des gerichtlichen Titels ist jederzeit damit zu rechnen, dass der Gläubiger eine Kontopfändung veranlassen kann“, sagt Heinze.
Punkt 2: Was Betroffene tun und lassen sollten
Natürlich sollten Betroffene sich umgehend mit dem Geldinstitut in Verbindung setzen und nach dem Grund für die Kontosperre fragen. Auch wenn es sich um eine emotionale Situation handelt und der Frust groß sein mag: „Es ist dennoch ratsam, sich sachlich mit dem Bankinstitut zu verständigen“, so Bahn.
Punkt 3: Nicht verfügbares Guthaben ist nicht weg
Nur weil Betroffene während einer Kontosperre keinen Zugriff auf ihr Konto haben, ist das Geld nicht weg. „Es ist schlicht für den jeweiligen Kunden nicht verfügbar“, sagt Heinze. Das heißt: Betroffene können keine Bargeldauszahlungen oder Transaktionen am Bankautomaten vornehmen oder Überweisungen tätigen. Auch die Ausführung von Lastschriften oder Daueraufträgen ist nicht mehr möglich. Sobald sich die Ursache für die Sperrung erledigt hat, läuft alles wieder normal.
Punkt 4: Bei unbegründeter Sperre winkt Schadenersatz
Stellt sich heraus, dass die Sperrung des Kreditinstituts unrechtmäßig erfolgt ist, können Betroffene von ihrer Bank Schadenersatz verlangen. Zu erstatten ist in so einem Fall der finanzielle Schaden, der durch die Kontosperrung entstanden ist.
Rechtsanwalt Heinze nennt ein Beispiel: Ein Kunde überweist die Miete an seine Vermieterin per Dauerauftrag. Durch eine unbegründete Sperre wurde die Überweisung nicht getätigt. Die Vermieterin ist verärgert, dass sie die ihr zustehende Miete nicht bekommen hat und beauftragt ein Inkassobüro damit, das Geld einzutreiben. „Die Kosten für das Inkassobüro könnte sich nun der Mieter von der Bank erstatten lassen“, erläutert Heinze.
Punkt 5: In manchen Fällen kann ein Rechtsbeistand sinnvoll sein
Nicht bei jeder Kontosperrung ist es zwingend erforderlich, sofort eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. „Liegt die Ursache der Sperrung in einer dreimaligen falschen PIN-Eingabe oder erfolgte die Sperrung aus anderen Sicherheitsgründen, dürfte es ausreichend sein, mit dem Bankinstitut Rücksprache zu halten und den Sachverhalt aufzuklären“, sagt Verbraucherschützerin Bahn.
Ist ein solches Gespräch nicht zielführend und hat die Bank das Konto zu Unrecht gesperrt, bietet es sich laut Heinze an, das Geldinstitut schriftlich aufzufordern, sich vertragsgemäß zu verhalten. „In dem Schreiben sollte man der Bank oder Sparkasse immer eine Frist setzen“, empfiehlt Stephan Heinze.
Im Zweifelsfall können Bankkunden auch den Ombudsmann der privaten Banken oder der Sparkassen einschalten - dieses Verfahren ist für den Bankkunden kostenlos.
Steht indes der Verdacht einer Straftat wie Geldwäsche im Raum, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen, wie Bahn sagt. Schließlich dürften in diesem Fall auch weitergehende juristische Maßnahmen erforderlich sein.
Im Fall einer Kontopfändung ist es ratsam, sich auch mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen. „Und keinesfalls zögern, sich professionelle Hilfe zu holen“, so Bahn. Das können etwa Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte sein. Auch gibt es die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Dann steht bei einer Kontopfändung der unpfändbare Betrag weiter zur Verfügung.