Ikea-Spiel Ikea-Spiel: Darf man im Möbelhaus Verstecken spielen?
Mit Slogans wie „Jetzt kommt Bewegung ins Spiel!“ oder „Für kleine Entdecker“ wirbt Ikea auf seiner Webseite für die Kinderabteilung. Aber auch Erwachsene haben offenbar Spaß im schwedischen Möbelhaus: In Belgien und den Niederlanden spielen hunderte Kunden Verstecken – zwischen Billy-Regalen und Malm-Betten. Auf Twitter kann man unter dem Hashtag #ikeahideandseek so manche kreative Versteck-Idee bewundern.
Los ging alles mit einem Geburtstagswunsch: Die 29-jährige Elise De Rijck aus dem belgischen Antwerpen erstellte im vergangenen Jahr eine Liste mit 30 Dingen, die sie vor ihrem 30. Geburtstag unbedingt machen will. Darunter auch Verstecken spielen bei Ikea.
Der Möbelriese erfuhr von der Aktion und übernahm im Juli 2014 sogar die Organisation, Hot-Dog-Stand inklusive. „1000 Menschen durften mitspielen, dafür musste man sich vorab registrieren“, sagte De Rijck der Süddeutschen Zeitung. „Die Leute steckten in Vitrinen, Kühlschränken und Kisten mit Stofftieren. Sie vergruben sich unter Taschen und Teppichen. Das beste Versteck war in einem Bettkasten, darin war es aber sehr heiß.“
Die Idee machte in sozialen Netzwerken die Runde – und immer mehr Menschen spielten mit. Allein für die Filiale Eindhoven haben sich über 32.000 Menschen angemeldet, 19.000 wollen in Amsterdam und 12.000 in Utrecht dabei sein. Doch Ikea wurde es schließlich zu bunt, und die Geschäftsführung untersagte sämtliche Spiele dieser Art.
Denn aus Spaß werde schnell Ernst: „Es ist schwer kontrollierbar,” sagte Martina Smedberg, Sprecherin der Ikea Gruppe, gegenüber dem Newsdienst Bloomberg. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Menschen in unseren Fillalen nichts zustößt. Und das ist schwierig, wenn wir nicht einmal wissen, wo sie sind!”
Ikea darf das Versteckspiel verbieten
Nichtsdestotrotz sind auch in Kanada Versteckspiele angekündigt, auf Facebook gibt es erste Einladungen in Calgary und Edmonton. Und in Deutschland? – Der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln sind ähnliche Fälle noch nicht bekannt. Allerdings habe Ikea das Hausrecht und dürfe deshalb das lustige Treiben der Kunden unterbinden, hieß es seitens der Pressestelle.
„Kunden dürfen nicht nach Belieben verfahren, sie können nicht einfach in ein Geschäft gehen und sich dort ohne Zustimmung des Eigentümers verstecken“, bestätigt auch Ruth Dohmen, Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (EHDV) Aachen-Düren-Köln. Der Geschäftsführer habe einen Unterlassungsanspruch und dürfe sogar ein Hausverbot aussprechen.
Was für Erwachsene gilt, gilt übrigens auch für im Laden spielende Kinder – hier haben Eltern zudem eine Aufsichtspflicht.
Laut Bundesgerichtshof darf das Hausrecht genutzt werden, wenn es zu einer „Störung des Betriebsablaufs“ kommt (Az.: V ZR 134/05). Wann das genau vorliegt, muss eigentlich im Einzelfall entscheiden werden – das Landgericht Hamburg brachte es aber auf eine griffige Formel: „Wenn man sich anders benimmt als normale Kunden“ (Az.: 315 O 326/08). Und das dürfte bei den Versteckspielern durchaus der Fall sein.