Gaspreise, Amazon Gaspreise, Amazon: Was sich für Verbraucher zum 1. Februar 2017 ändert

Zum Jahresbeginn stehen wieder einige Änderungen und Neuregelungen an. Die wichtigsten haben wir für Sie in der Übersicht zusammen gestellt.
Gaspreise sinken
Wie das Verbraucherportal Check24 berichtet, müssen einige Verbraucher ab Februar beziehungsweise März weniger für ihren Gasverbrauch bezahlen. Insgesamt hatten schon 274 Grundversorger zuletzt die Preise im Schnitt um 6,3 Prozent gesenkt oder es für das erste Quartal 2017 angekündigt.
Umzugskostenpauschale wird erhöht
Die Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug können als Werbungskosten angegeben werden. Die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge werden zum 1. Februar 2017 erhöht. Für Singles steigt die Pauschale um 18 Euro auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1528 Euro.
Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale von 329 auf 337 Euro. Kommt ein Kind in der neuen Schule nicht mit und wird daher Nachhilfeunterricht erforderlich, können diese Kosten nach früheren Angaben des Steuerzahlerbundes bislang bis maximal 1882 Euro abgesetzt werden, ab Februar dann bis 1926 Euro.
Erweiterte Gurtpflicht wird bei Nichteinhaltung geahndet
Zum 1. Februar wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein.
Die Regelung gilt nach Regierungsangaben seit Juni 2016, wird aber erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß drohe ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.
Neue Regelung für Hautcremes
Künftig darf laut Bundesregierung der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöse, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gelte für sämtliche Kosmetikprodukte, die vom 12. Februar an in den Handel kommen.
Amazon Prime wird teurer
Das „Amazon Prime“-Abo wird ab Februar teurer: Die Kosten dafür steigen von bisher 49 Euro jährlich auf 69 Euro an. Das gilt allerdings vorerst nur für einen Neuabschluss. Wer schon Prime-Mitglied ist, muss die Gebühr erst ab dem 01. Juli 2017 bezahlen – sofern die nächste Jahresgebühr nicht schon vorher fällig wird.
Neu ab Februar ist auch die Möglichkeit, eine Monats-Mitgliedschaft für Amazon Prime abzuschließen.
Unternehmen müssen Angaben zu Verbraucherschlichtung machen
Wenn Verbraucher sich wegen Streitigkeiten mit Geschäften und Unternehmen auseinandersetzen müssen, können sie sich schon länger an staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen wenden. Dort wird ihnen geholfen, den Streit zu schlichten.
Ab dem 01. Februar sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber zu informieren, ob sie ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht, heißt es seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. (chs/dpa)