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Droht eine Abmahnwelle? Droht eine Abmahnwelle?: Illegales Filesharing - Werde ich jetzt auch abgemahnt?

15.07.2015, 10:33
Abmahnungen – beispielsweise durch Waldorf und Frommer aus München oder eine andere Anwaltskanzlei – sind in jedem Fall ernst zu nehmen und sollten nicht einfach ignoriert werden.
Abmahnungen – beispielsweise durch Waldorf und Frommer aus München oder eine andere Anwaltskanzlei – sind in jedem Fall ernst zu nehmen und sollten nicht einfach ignoriert werden. dpa Lizenz

Viele Nutzer von Tauschbörsen im Netz haben in den vergangenen Tagen Schreiben von Abmahnanwälten erhalten. Ihnen wird illegales Filesharing von US-Serien wie „The Big Bang Theory“, „Simpsons“ oder Blockbuster-Filmen wie „Kingsman – The Secret Service“ vorgeworfen. Nach Angabe des Portals Anwalt24.de handelt es sich um „vermutlich die bislang größte Abmahnwelle im Jahre 2015“ – so wird das Portal unter anderem von Focus Online zitiert.

Hinter den Abmahnbriefen steckt demnach die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München, die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert ist. Die Kanzlei verschickt die aktuellen Mahnschreiben im Namen großer Produktionsfirmen aus dem In- und Ausland wie zum Beispiel Emi Music Germany, Warner Bros. Entertainment und Twentieth Century Fox.

Allerdings heißt es jetzt seitens der Münchner Anwälte: „Entgegen der Internetberichterstattung gibt es derzeit keine Abmahnwelle.“ Vielmehr vermutet man eine „Mandantenfischerei“ und fordert dazu auf, die Quelle der Aussage zu prüfen.

Eine Ursache für die mögliche Häufung von Mahnschreiben könnte sein, dass Altfälle aus 2012 bearbeitet werden: Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche der Produktionsfirmen in der Regel. So äußert sich auch Anwalt Markus Brehm: „Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München scheint derzeit Altfälle im Bereich des Filesharings aus dem Jahr 2012 zu bearbeiten und die seinerzeit geltend gemachten Zahlungsansprüche mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens zu verfolgen. Wir erhalten fast täglich Anfragen in solchen Fällen.“

In diesen Fällen versuchten die Betroffenen offenbar zunächst „auf eigene Faust“ die Angelegenheit zu regeln. Sie gaben teils Unterlassungserklärungen ab oder reagierten überhaupt nicht.

Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden – vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.

Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.

Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.

Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.

Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.

Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.

Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen – etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist.

Pro Jahr werden ungefähr 100.000 Abmahnungen an Privatpersonen verschickt, davon kommt Waldorf Frommer geschätzt auf 60.000 bis 70.000 Schreiben, wie die WAZ berichtet. Demnach ist die Kanzlei zwar großer Player im Geschäft – aber auch große Player müssen ihre Aktenstapel fristgerecht abarbeiten.

Doch selbst wenn keine Abwahnwelle wie im Fall Redtube droht, müssen bereits abgemahnte Tauschbörsen-Nutzer einige Dinge beachten:

Was fordern die Abmahn-Anwälte genau?

Alle Abmahnungen sind identisch in ihrer Formulierung: Waldorf Frommer verlangt Schadenersatz, Anwaltskosten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung für das „illegale Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“. Die Höhe der Schadenersatzforderung beträgt zwischen 800 Euro für das Filesharing von Kinofilmen und bis zu 500 Euro für eine Serie. Nutzer von Streaming-Diensten müssen sich allerdings keine Sorgen machen: Die Abmahnungen betreffen Nutzer von Internet-Tauschbörsen.

Was sollte man bei einer Abmahnung tun?

Ruhe bewahren, aber zügig aktiv werden: In der Regel setzen die Abmahner sehr enge Fristen. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten. Denn wer die Abmahnung ignoriert, wird verklagt, wodurch die Kosten nur weiter steigen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Nicht alles leichtfertig unterschreiben: Zu jeder Abmahnung gehört eine Unterlassungserklärung. Damit versprechen Verbraucher, ihr Vergehen nicht mehr zu wiederholen. Aber man sollte die Unterlassung besser nicht leichtfertig unterschreiben. Vorher sollte der Text abgeändert werden, weil die Formulierungen oft sehr weit reichen. Betroffene lassen sich am besten von einem Fachanwalt beraten.

Verhandlungsmöglichkeiten prüfen: Selbst wenn es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, sind die finanziellen Forderungen in Abmahnungen oft zu hoch angesetzt. Das betrifft sowohl die Abmahnkosten als auch den geforderten Schadensersatz. Deshalb gebe es Verhandlungsspielraum, so die Verbraucherzentrale – auch hier könne eine Beratung eventuell weiterhelfen. (gs)