Blockierte Videos Blockierte Videos: Darf man eine Youtube-Sperre umgehen?

Halle (Saale)/DMN. - Die meisten Youtube-Nutzer kennen das Problem: Man möchte sich einen Clip anschauen - und prompt erscheint die Meldung: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“ Für dieses Problem gibt es aber eine Lösung: Den Youtube-Unblocker. Er kann kostenlos heruntergeladen werden und sorgt dafür, dass die Videos entsperrt werden.
Ob die Nutzung eines solchen Add-Ons zur Umgehung der Sperren erlaubt ist, erklärt der Kölner IT-Rechtsexperte und Anwalt Christian Solmecke:
Wie funktioniert der Youtube-Unblocker?
„Jeder Internetnutzer surft über eine individuelle IP-Adresse, die jeweils eine bestimmte Länderkennung enthält“, weiß Christian Solmecke. Youtube erreiche durch Blockieren der jeweiligen Länderkennung, dass einzelne Videos nicht von einer deutschen IP-Adresse aus abgerufen werden können. „Aufgrund der andauernden Streitigkeiten zwischen Youtube und der Verwertungsgesellschaft GEMA werden viele Videos auf diese Weise für deutsche Nutzer gesperrt.“
Durch einen technischen Umweg ermöglicht der Youtube-Unblocker trotzdem den Abruf der Datei: Das Video wird nicht mit der heimischen IP-Adresse abgerufen, sondern über sogenannte Proxy-Server. Diese anonymisieren die heimische IP-Adresse und „fälschen“ eine ausländische IP. Youtube erkennt dann nicht mehr, dass ein deutscher Nutzer den Clip abrufen will. Über das Unblocker-Add-On wird das Video dann auf der geöffneten Youtube-Seite nachgeladen.
Ist es erlaubt, die Ländersperre zu umgehen?
Rechtsfragen rund um das Streaming von Inhalten sind nach wie vor unter Juristen umstritten. Nach Ansicht von Christian Solmecke ist das Umgehen von Ländersperren aber weder strafbar, noch zivilrechtlich sanktionierbar: Streame man ein Video über Youtube, werde es teilweise im Arbeitsspeicher des Computers vervielfältigt, also kopiert. Hier müsse der Urheber eigentlich grundsätzlich zustimmen. „Jedoch bin ich wie viele andere Juristen auch der Ansicht, dass diese vorübergehende Vervielfältigung durch das Gesetz gerechtfertigt ist. Im Zweifel liegt für den Nutzer ohnehin eine Privatkopie vor, die keinen urheberrechtlichen Verstoß darstellt.“
Im Video: So werden Proxy-Sperren legal umgangen:
Umgeht man die Ländersperre, verstößt dies auch nicht gegen das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Demnach darf zum Beispiel der Kopierschutz eines urheberrechtlich geschützten Werkes nicht umgangen werden. Bei der Ländersperre handele es sich aber nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des Gesetzes, erklärt Solmecke. „Zum einen kann die Ländersperre bereits mit einem Klick umgangen werden - es sind also keine besonders trickreichen Manipulationen nötig, um die Sperre zu umgehen.“
Zum anderen setze die Norm voraus, dass die technische Schutzmaßnahme gerade durch denjenigen eingesetzt werde, der die Rechte an dem betroffenen Werk - hier also dem Video - habe. Zu diesem Personenkreis zähle Youtube nicht.
Droht den Usern eine Strafe?
Was passieren kann ist, dass ein Nutzer, der die Ländersperren umgeht, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ausländischen Plattform verstößt. Sind die Youtube-Videos nur für User bestimmt, die auf dem Hoheitsgebiet der USA wohnen, kann ein solcher Verstoß vorliegen. Die Folgen sind aber eher undramatisch: Denkbar wäre etwa eine Sperrung vom jeweiligen Dienst. Dies ist im Falle von Youtube jedoch unwahrscheinlich. Offen bleibt meist sowieso, ob die AGB überhaupt wirksam mit dem Nutzer vereinbart worden sind.
Abschließend geklärt ist die Rechtslage bei der Umgehung von Ländersperren durch Proxy-Server unter Juristen nicht. Bis heute fehlten einschlägige Urteile, so Rechtsanwalt Solmecke. „Sicher ist jedoch, dass die Verfolgung der Nutzer solcher Proxy-Server sehr unrealistisch ist. Der Aufwand, der dafür betrieben werden müsste, ist entschieden zu hoch.“
