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Am Haus, im Garten Am Haus, im Garten: Wie viel Fußball-WM-Deko ist erlaubt?

12.06.2014, 09:12
Das Angebot an WM-Dekoration ist wie jedes Mal riesig.
Das Angebot an WM-Dekoration ist wie jedes Mal riesig. dpa Lizenz

Zur Fußballweltmeisterschaft 2014 wird es in deutschen Straßen wieder bunt – oder besser gesagt schwarz-rot-gold. Es gibt kaum etwas, wofür sich keine passende Deko findet. Doch wie sieht es rechtlich: Was darf ich dekorieren und in welcher Form? Antworten hat Armin Dieter Schmidt, Rechtsanwalt und Redakteur bei anwalt.de.

Wie eigentlich immer gilt: Wo niemand beeinträchtigt wird, sollte es auch keine Probleme geben. Bei der Gestaltung der eigenen Wohnung müssen Sie in der Regel kaum etwas beachten und – außer ggf. bei Familie oder anderweitigen Mitbewohnern – auch nicht um Erlaubnis fragen.

Letztlich ist es ja egal, ob Sie ein Bild an die Wand hängen oder eine Deutschlandfahne. Das gehört zum normalen Wohngebrauch und kann regelmäßig auch durch den Mietvertrag nicht eingeschränkt werden, jedenfalls solange die Mietwohnung dadurch nicht beschädigt wird.

Weltmeisterschafts-Deko im Treppenhaus

Im gemeinschaftlichen Hausflur gelten andere Regeln, denn hier sind weitere Personen betroffen. Beispielsweise will eine 87-jährige Wohnungsnachbarin sicher nicht über umherrollende Fußbälle stolpern – auch wenn die zur WM dekorativ sein mögen.

Ausschmückungen des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume wurden auch schon gerichtlich untersagt – meist aus Brandschutzgründen. Auch wenn es in den bekannten Entscheidungen um Weihnachtsdekoration ging – zu viel brennbare schwarz-rot-goldene Papier-Deko könnte eine ähnliche Wirkung haben. Außerdem müssen etwaige Fluchtwege selbstverständlich freigehalten werden.

Hier hilft eventuell auch ein Blick in die Hausordnung. Im Zweifel reden Sie einfach mit Ihrem Vermieter und Ihren Wohnungsnachbarn! Letztlich kommt es auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort an, in welcher Form und in welchem Umfang dekoriert werden kann. Dabei sollte die Hausgemeinschaft der zeitweisen Schmückung gemeinsamer Räume in der Regel positiv gegenüberstehen.

Fahne am Fenster, Balkon oder Fahnenmast

Wer seine WM-Begeisterung noch weiter nach außen tragen möchte, wird vielleicht eine Fahne am Fenster, Balkon oder an der Fassade anbringen wollen. Auch dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Ein Blick in den Mietvertrag kann trotzdem nie schaden. Aber auch ohne explizite Erlaubnis wird das Anbringen einer üblichen normalgroßen Fahne kaum zu beanstanden sein. Werden allerdings Fenster der darunterliegenden Wohnung dadurch verdeckt, können die Bewohner dort die Entfernung verlangen.

Muss zur Befestigung die Fassade angebohrt werden, sollte das dringend vorher mit dem Vermieter bzw. etwaigen Miteigentümern abgesprochen werden. Auch sind möglicherweise regional unterschiedliche Bauvorschriften zu beachten. In einem Fall entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg zugunsten des Grundstückseigentümers, der einen 5 Meter hohen Fahnenmast mit einer ca. 1 x 2 Meter großen BVB-Fahne aufstellen wollte. Allerdings muss er die Fahne bei schlechtem Wetter einholen, damit Nachbarn nicht von zu lauten Flattergeräuschen belästigt werden.

Autofahnen, Spiegel-Überzieher und mehr

Beliebt ist auch die Dekoration des eigenen Autos. Ob Aufkleber, in die Fenster geklemmte Autofähnchen oder schwarz-rot-goldene Überzieher für die Seitenspiegel: Auto-Deko zur WM ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet vor allem, dass die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt sein darf, keine Kennzeichen, Bremslichter oder Ähnliches verdeckt werden – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Außerdem sollte die Deko stabil und fest genug verankert sein, damit sie sich nicht während der Fahrt lösen oder abbrechen kann. Sollte das doch passieren und es zu Schäden kommen, muss der fahnenverliebte Fahrer bzw. Halter des Autos mit Schadenersatzforderungen rechnen. Die Klemm-Fähnchen für die Seitenscheiben beispielsweise sollte man daher zumindest vor schnelleren Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften abnehmen.

Weitere Rechtstipps zur Fußball-WM gibt unsere Bildergalerie:

Schwarz-rot-goldene Streifen zieren als Fanbemalung das Marx-Denkmal in Chemnitz.
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Schwarz-Rot-Gold im Büro: Bevor Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz schmücken, sollten sie das mit dem Chef abklären.
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WM-Fahne im Fenster: So kommt Fußball-Feeling in den eigenen vier Wänden auf.
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