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Ehevertrag Das sollten Frauen unbedingt wissen: "Der Notar prüft nicht, ob der Vertrag fair"

Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht: Die Notarkammer Sachsen-Anhalt erklärt, was Paare im Vorfeld klären sollten.

Von Jessica Quick Aktualisiert: 25.02.2025, 17:23
Eine Erst-Beratung zum Ehevertrag beläuft sich auf rund 230 Euro.
Eine Erst-Beratung zum Ehevertrag beläuft sich auf rund 230 Euro. (Foto: Bundesnotarkammer/Getty Images)

Gute Nachrichten für Ehepaare in Sachsen-Anhalt: Die Zahl der Scheidungen ist zuletzt gesunken. Laut statistischem Landesamt wurden im Jahr 2023 knapp 3.000 Ehen geschieden – ein Rückgang um 3,8 Prozent im Vergleich zu 2022. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit einem Ehevertrag zu befassen. Schon um Streit vorzubeugen.

Ehevertrag: Ein Zeichen der Fürsorge ohne Streit

Ein Ehevertrag werde häufig mit Misstrauen verbunden – zu Unrecht, wie Robert Jakob, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt, erklärt: „Ein Ehevertrag kann Streit vorbeugen und finanzielle Risiken minimieren.“

Paare können darin Vermögensfragen, Unterhaltsregelungen oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder individuell festlegen. Keinesfalls sollte der Ehevertrag erst bei einer Trennung Thema werden. Zwar gebe es die Möglichkeit, eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, doch Jakob betont, dass im Trennungsfall eine einvernehmliche Lösung oft schwierig sei.

Lesen Sie auch: Jede Menge Geld nach einer Scheidung: Wem nach einem Ehe-Aus was zusteht

Im Übrigen ist ein Ehevertrag nicht nur für Unternehmer oder Vermögende sinnvoll. Ohne individuelle Vereinbarungen gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das während der Ehe erworbene Vermögen getrennt, doch bei einer Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen – was nicht immer den Vorstellungen der Paare entspricht. Im Buch „Der Ehevertrag“ der Stiftung Warentest gibt es hierfür anschauliche Rechnungen.

Weitere Vorteile eines Ehevertrages: Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, zur Altersvorsorge oder zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Eine gute Übersicht auch über die Nachteile ist ebenfalls in dem von der Fachanwältin für Familienrecht, Karin Wroblowski, geschriebenen Ratgeber nachzulesen.

Familienrecht: Notar oder Anwalt?

Eheverträge müssen meist notariell beurkundet werden – besonders, wenn es um Unterhalt oder Versorgungsausgleich geht. Geht es jedoch nur um den Hausrat, ist kein Notar nötig. Wichtig zu wissen: Der Notar prüft nicht, ob der Vertrag fair ist oder alle Regelungen wirksam sind.

Lesen Sie auch: Nicht immer, aber oft: Ehevertrag: Wann muss ein Notar ran?

Hier ist eine Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht empfehlenswert. Dadurch steigen natürlich die Kosten. Eine Erstberatung beläuft sich auf rund 230 Euro. Alle weiteren Rechnungen hängen vom Vermögen ab.

Wer dazu mehr wissen möchte: Wroblowski stellt in ihrem Buch Kosten für verschiedene Konstellationen auf und vergleicht diese mit möglichen Aufwendungen für eine Scheidung. Dazu gibt die Fachanwältin Beispiele aus der Praxis sowie Tipps für konstruktive Gespräche zwischen den Partnern.

"Der Ehevertrag. Klare Regeln vereinbaren und Streit vermeiden", 160 Seiten, 1. Auflage,  Autor: Wroblowski, Karin,  Erscheinungstermin: 27. September 2024
"Der Ehevertrag. Klare Regeln vereinbaren und Streit vermeiden", 160 Seiten, 1. Auflage,  Autor: Wroblowski, Karin,  Erscheinungstermin: 27. September 2024
(Foto: Stiftung Warentest)

Vor allem Frauen sollten bei einem Ehevertrag einige Punkte berücksichtigen, um sich im Falle einer Scheidung oder Trennung abzusichern:

Nachehelicher Unterhalt:

Wenn Frauen während der Ehe zugunsten der Familie beruflich kürzertreten oder ganz pausieren, kann ein Ehevertrag Regelungen zum nachehelichen Unterhalt enthalten. So lässt sich sicherstellen, dass der Einkommensverlust nach einer Trennung ausgeglichen wird.

Versorgungsausgleich:

Während einer Ehe erwerben beide Partner Rentenansprüche. Diese werden im Scheidungsfall grundsätzlich geteilt. Frauen, die z. B. wegen Kinderbetreuung längere Zeit nicht arbeiten, sollten darauf achten, dass der Versorgungsausgleich im Vertrag fair geregelt ist.

Sorgerecht und Umgangsrecht:

Bei Kindern können im Ehevertrag Regelungen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und zum Kindesunterhalt getroffen werden. So lassen sich Streitigkeiten im Trennungsfall vermeiden.

Absicherung im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit:

Vereinbarungen darüber, wie die Partner im Fall einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit füreinander einstehen, sind sinnvoll – vor allem wenn ein Partner zeitweise nicht erwerbstätig war.

Berücksichtigung von Elternzeit und Teilzeitarbeit:

Frauen nehmen häufig die Elternzeit in Anspruch oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Ein Ehevertrag kann festlegen, wie diese Zeiten bei der Vermögensaufteilung oder beim Unterhalt berücksichtigt werden.

Selbstständigkeit und Unternehmen:

Selbstständige Frauen oder Unternehmerinnen sollten im Ehevertrag klären, ob das Unternehmen Teil des Zugewinnausgleichs wird. Oft ist es sinnvoll, das Unternehmen vom Zugewinnausgleich auszunehmen, um dessen Fortbestand zu sichern.

Verlosung: Im Familiennewsletter verlosen wir das Buch der Stiftung Warentest „Der Ehevertrag“. Einfach kostenfrei registrieren und mitmachen.