1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Erholung für Eltern: Erholung für Eltern: Welche Vorteile kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur bringen?

Erholung für Eltern Erholung für Eltern: Welche Vorteile kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur bringen?

01.04.2019, 15:13
Ankommen, wohlfühlen und Kraft schöpfen: Wie hier in der DRK-Kurklinik Arendsee im Norden Sachsen-Anhalts nehmen immer mehr Väter das Angebot einer Eltern-Kind-Kur an. Diese umfassen Angebote zur Entspannung und Bewegung, medizinische Behandlungen oder auch Gruppengespräche.
Ankommen, wohlfühlen und Kraft schöpfen: Wie hier in der DRK-Kurklinik Arendsee im Norden Sachsen-Anhalts nehmen immer mehr Väter das Angebot einer Eltern-Kind-Kur an. Diese umfassen Angebote zur Entspannung und Bewegung, medizinische Behandlungen oder auch Gruppengespräche. Kurklinik Arendsee

Schlaflosigkeit, Rückenschmerzen, ständige Gereiztheit: All das können Gründe sein, eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Auch für Väter gibt es diese Möglichkeit. Experten haben Fragen dazu beantwortet:

Voraussetzungen für eine Eltern-Kind-Kur

Tina F., Mansfelder Land: Ich würde gern mit meiner Tochter zur Kur fahren. Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Die Mutter-Kind-Kur beziehungsweise Vater-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Sie soll der Mutter beziehungsweise dem Vater aus Krankheit, aber auch aus Erschöpfungszuständen heraushelfen. Dafür stehen Kurkliniken mit besonderen Therapieangeboten zur Verfügung, die Mutter und Kind oder Vater und Kind wahrnehmen können.

Allerdings ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur immer an eine Voraussetzung geknüpft: Bei der Mutter oder dem Vater muss eine Kurbedürftigkeit aus medizinisch notwendigem Grund vorliegen. Das muss der kurbedürftigen Mutter oder dem kurbedürftigen Vater von dem behandelnden Arzt oder Facharzt attestiert werden.

Sophie P., Bernburg: Mein zweijähriger Sohn erkrankt oft an Bronchitis. Ich habe Bluthochdruck und bin infolge der Pflege und Sorge um den Gesundheitszustand meines kleinen Sohnes ziemlich erschöpft. Könnte mir eine Mutter-Kind-Kur zustehen?

Der Bluthochdruck und Ihr Erschöpfungszustand legen eine Kurbedürftigkeit aus medizinisch notwendigem Grund für eine Mutter-Kind-Kur nahe. Da Ihr Sohn öfter an Bronchitis erkrankt, könnte er bei der Mutter-Kind-Kur ebenfalls behandelt werden. Wichtig ist, dass Ihr Arzt Ihnen Ihre Kurbedürftigkeit attestiert. Sie sollten unbedingt einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Unabhängig davon, ob Ihr Sohn als gesundes Begleitkind oder als kurbedürftiges Kind mitfährt, der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur muss sich immer aus Ihrer Kurbedürftigkeit als Mutter ergeben.

Bärbel K., Bernburg: Mein Sohn ist berufstätig und alleinerziehend mit einem fünfjährigen Sohn. Arbeit und Erziehungsverantwortung haben ihn an den Rand der Erschöpfung bis hin zur leichten Depression gebracht. Er schläft schlecht, Rückenschmerzen haben sich eingestellt. Könnte mein Sohn mit seinem Kind nicht auch zu einer Vater-Kind-Kur fahren?

Der gesundheitliche Zustand Ihres Sohnes spricht sehr für eine Vater-Kind-Kur. Denn: Die Mutter-Kind-Kur gilt mit den gleichen Modalitäten und dem gleichen Leistungsangebot auch für Väter, also für Vater-Kind-Kuren. Zu beachten ist, dass nicht alle Kureinrichtungen auch für Väter geöffnet sind.

Das hängt von den konzeptionellen Vorgaben und Schwerpunkten der einzelnen Einrichtung ab. Einige Kurhäuser bieten aber auch zielgerichtet Vater-Kind-Kuren an, beispielsweise die DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik in Arendsee, die zweimal im Jahr eine Vater-Kind-Kur durchführt.

Wer entscheidet und nach welchen Kriterien?

Jana S., Bitterfeld-Wolfen: Wer bestimmt, ob ich mit unserer kleinen Tochter zu einer Mutter-Kind-Kur fahren darf?

Den Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Diese entscheidet nach Prüfung Ihrer Unterlagen, ob Ihnen eine solche Kur aus medizinisch notwendigem Grund genehmigt werden kann.

Henriette D., Wittenberg: Woran macht die Krankenkasse es fest, ob ich als Mutter kurbedürftig bin oder nicht?

Die Krankenkasse beurteilt Ihren Kurantrag anhand von medizinischen Unterlagen. Oft liegen bei Müttern Erkrankungen des Bewegungsapparates oder Atemwegserkrankungen vor. Sie leiden aber auch unter psychosomatischen Erkrankungen, an Depressionen oder am Burn-out-Syndrom.

Viele Mütter sind einfach total erschöpft und haben Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung. Hier setzt die Mutter-Kind-Kur als Vorsorge- und Rehabilitationskur an, um die Gesundheit der Mutter zu erhalten beziehungsweise eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes zu verhindern. Das Gleiche gilt übrigens auch für Väter.

Wichtige Unterlagen für den Kurantrag

Paula M., Zeitz: Wie geht das praktisch mit dem Antrag auf eine solche Kur?

Als Mutter benötigen Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung, dass Sie im medizinischen Sinn kurbedürftig sind. Sie müssen ein Antragsformular und einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen. Die Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Hier werden der Antrag und die Notwendigkeit der Kur geprüft. In der Regel erhalten Sie vier bis sechs Wochen nach Antragstellung einen entsprechenden Bescheid. Die auszufüllenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Gibt es eine Altersgrenze für Kinder?

Christin P., Eisleben: Bis zu welchem Alter können die Kinder zu einer Mutter-Kind-Kur mitgenommen werden?

Kinder bis zwölf Jahre dürfen als gesunde Begleitpersonen immer mit der Mutter oder dem Vater zur Mutter- oder Vater-Kind-Kur fahren, sofern sie während der Zeit im gewohnten Umfeld nicht angemessen versorgt werden können.

Sind neben der Mutter oder dem Vater auch die Kinder kurbedürftig, beispielsweise bei Infektanfälligkeit, Hautkrankheiten, Verhaltensstörungen, können sie mitbehandelt werden. Egal, ob ein gesundes oder behandlungswürdiges Kind mitfährt, der Antrag muss auch in diesem Fall immer auf die Kurbedürftigkeit der Mutter oder des Vaters abzielen.

Müssen Arbeitnehmer Urlaub beantragen?

Tilo R., Saalekreis: Wie lange dauert eine Vater-Kind-Kur? Muss ich dafür Urlaub nehmen?

Eine Vater-Kind-Kur dauert drei Wochen. Urlaub müssen Sie für eine Vater-Kind-Kur nicht nehmen. Der Arbeitgeber ist laut Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, Sie für die Zeit der Kur bezahlt freizustellen. Allerdings empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber über die Freistellung zu sprechen und den Antrag darauf zu stellen, damit er dies in die Arbeitsplanung einbeziehen kann.

Ist eine Kur auch mit Großeltern möglich?

Beate R., Dessau-Roßlau: Könnte ich anstelle der Eltern als Oma mit meinem Enkel zu einer Mutter-Kind-Kur fahren? Die Eltern sind berufstätig und können keine Kur wahrnehmen. Ich möchte dem Enkel gern einen „Ortswechsel“ ermöglichen.

Grundsätzlich kann auch ein Großelternteil mit seinem Enkel zu einer Mutter-Kind-Kur fahren. Voraussetzung ist, dass das Enkelkind seinen Lebensmittelpunkt bei den Großeltern hat, in deren Haushalt lebt und die Großeltern die Erziehungsverantwortung für das Enkelkind haben.

Angenommen, das wäre bei Ihnen der Fall, könnten Sie als Oma bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf eine medizinisch begründete Mutter-Kind-Kur für sich stellen. Da Ihr Enkel jedoch im Haushalt der Eltern lebt und diese für ihn die Erziehungsverantwortung haben, kommt eine Oma-Kind-Kur für Sie nicht infrage. Unbenommen ist Ihnen ein gemeinsamer Urlaub mit Ihrem Enkel.

Der Ehepartner als Begleitperson bei der Kur?

Anne D., Querfurt: Ich möchte gern mit unseren zweijährigen Zwillingen zu einer Kur fahren. Mein Rücken bereitet mir große Probleme und würde eine medizinisch begründete Mutter-Kind-Kur rechtfertigen. Da die Zwillinge sehr anstrengend sind, möchte ich unbedingt meinen Mann als helfende Begleitperson mitnehmen. Ist das möglich?

Ihr Rückenleiden ist eine typische Indikation vor allem bei Müttern von Kleinkindern für eine medizinisch begründete Mutter-Kind-Kur. Es gibt wenige Kurkliniken, die Begleitpersonen mit aufnehmen und wenn, dann sind fast ausnahmslos weibliche Begleitpersonen als „Schutz“ für die Mütter genehm. Für eine Begleitperson muss zudem privat bezahlt werden, es erfolgt keine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.

Sollte neben Ihnen aber auch Ihr Mann kurbedürftig im medizinischen Sinn sein, können Sie für sich mit einem Zwillingskind eine Mutter-Kind-Kur und Ihr Mann mit dem anderen Zwillingskind eine Vater-Kind-Kur beantragen. Auch wenn diese genehmigt sind, wird meist eine zeitgleiche Kur der beiden Elternteile nicht möglich sein.

Tipp: Mit einer Verschiebung von einer Woche lassen sich von der insgesamt dreiwöchigen Mutter- und Vater-Kind-Kur zumindest zwei gemeinsame Kurwochen ermöglichen, allerdings mit unterschiedlichen Inhalten und Therapieformen, die mütterspezifische und väterspezifische Schwerpunkte beinhalten. In der Kurklinik in Arendsee kann eine solche Variante unter Umständen ermöglicht werden, da die Klinik zweimal im Jahr auch eine Vater-Kind-Kur neben den sonst üblichen Mutter-Kind-Kuren durchführt.

Welche Zuzahlungen dabei zu leisten sind

Ulrike S., Mansfelder Land: Muss ich bei einer Mutter-Kind-Kur irgendetwas bezahlen? Ich bin gesetzlich krankenversichert.

Bei Bewilligung werden die Kurkosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen. Aber: Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie sich mit zehn Euro Zuzahlung pro Kalendertag daran beteiligen. Weil der Abreisetag als zusätzlicher Tag zählt, fällt für eine dreiwöchige Kur eine maximale Zuzahlung von 220 Euro an.

Karsten H., Harzkreis: Werden die Fahrtkosten zur Kureinrichtung von meiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen, oder muss ich sie selbst zahlen?

Für die Hinfahrt zur Kureinrichtung müssen Sie zehn Prozent der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel - mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro - selbst tragen. Den Rest übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Gleiches gilt für die Rückfahrt. Sofern Sie die An- und Abreise selbst mit Pkw organisieren, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten in der Höhe, die für öffentliche Verkehrsmittel entstanden wäre.

Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten. (mz)