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Behörden warnen Umtausch für alte Führerscheine: Erste Fristen stehen bald an

Aktualisiert: 24.5.2021, 12:39
Spätestens 2033 ist Schluss: Bis dann müssen alle alten Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen im einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. 
Spätestens 2033 ist Schluss: Bis dann müssen alle alten Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen im einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein.  (Foto: Wolfram Kastl/dpa)

Dresden/Halle (Saale) - Ältere Menschen, die noch einen alten Führerschein haben, sollten an die Umtauschfristen denken: Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie ist die Fahrerlaubnis nicht mehr ein Leben lang gültig. Die Frist für die ersten Altersgruppen ende am 19. Januar kommenden Jahres.

Bis dahin müssten Führerschein-Inhaber, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, ihre Fahrerlaubnis umtauschen. „Pandemiebedingt wird empfohlen, sich frühzeitig und vorab über die Änderungen der Sprechzeiten zu informieren“, teilte das sächsische Verkehrsministerium am Montag mit. Zuständig für den Umtausch sei die Führerscheinbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, wo die Betroffenen wohnen.

Mittelfristig müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche, riskiere ein Bußgeld. Auch könne es bei Fahrten im Ausland mit den alten Führerscheinen Probleme geben, hieß es. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Ärztliche Untersuchungen oder Prüfungen sind nicht nötig.

Ziel sei, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der Umtausch erfolgt schrittweise für die unterschiedlichen Geburtsjahrgänge bis 2033. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

In den neuen Führerschein werden die Klassen eingetragen, die den bisherigen Fahrberechtigungen entsprechen. (mz/dpa)