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Sicherheit Sicherheit: Halbschalenhelm ist nicht geeignet

09.08.2009, 16:43

Halle/MZ. - Motorradfahrer sollten beim Kauf eines Helms daher unbedingt auf das ECE-Zeichen achten. Ein entsprechendes Prüfzeichen ist meist am Futter oder Kinnriemen des Helms angebracht.

Mit einem solchen Helm ist man auf der sicheren Seite: Die Hersteller müssen gemäß der Gesetzesnovelle ECE 22-05 aus dem Jahr 2003 durch Tests unabhängiger Prüfstellen nachweisen, dass ihre Produkte die Mindestanforderungen in punkto Stoßdämpfung, chemische Haltbarkeit der Außenschale, Größe des Sichtfeldes sowie Belastbarkeit von Kinnriemen und Verschluss erfüllen. Als Motorradhelm nicht geeignet sind Halbschalenhelme, sogenannte "Braincaps", die nur den Oberkopf abdecken. Aber auch Fahrrad-, Bergsteiger-, Arbeitsschutz- oder Stahlhelme sind für Biker tabu.

Wer einen nicht vorschriftsmäßigen Kopfschutz trägt, dem droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Was aber schwerer wiegt: Solche Helme bieten keinen ausreichenden Schutz und können zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen mit einer massiven Reduzierung der Schadenersatzansprüche führen. Zu warnen ist auch vor dem Kauf eines gebrauchten Helmes. Mikrorisse zum Beispiel sind oft nicht erkennbar. Grundsätzlich ist es ratsam, einen Helm nach fünf bis sieben Jahren durch einen neuen zu ersetzen, da die UV-Strahlung die Außenschale angreifen kann. Ebenso ist nach einem Unfall in jedem Fall ein Austausch fällig.

Uwe Engelmann ist Leiter der technischen Prüfstelle bei der Dekra in Halle.