1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Auto
  6. >
  7. Polizei Versicherung Leihwagen: Polizei Versicherung Leihwagen: Richtig verhalten nach Auto-Diebstahl

Polizei Versicherung Leihwagen Polizei Versicherung Leihwagen: Richtig verhalten nach Auto-Diebstahl

03.12.2012, 15:41
Wenn das Auto gestohlen wurde, sollte man zunächst Strafanzeige stellen.
Wenn das Auto gestohlen wurde, sollte man zunächst Strafanzeige stellen. dpa-tmn

Berlin/dpa. - Der Anblick der leeren Parklücke lässt den Fahrzeughalter am eigenen Verstand zweifeln. Ganz sicher hatte er sein Auto am Vorabend dort abgestellt. Nun ist es weg - gestohlen? Jetzt heißt es: das Problem Schritt für Schritt mit kühlem Kopf lösen.„Vermisst jemand sein Auto, sollte er sofort die Polizei anrufen“, rät Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV). Dort erfahren Betroffene, ob ihr Wagen womöglich doch nur umgesetzt oder abgeschleppt wurde.

Zunächst wird Strafanzeige gestellt

Bestätigt sich der Diebstahl, führt der erste Weg zur nächsten Polizeidienststelle, um Strafanzeige zu stellen. „Dabei müssen alle Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden“, betont der BdV-Justiziar. Wer aus Versehen oder vorsätzlich falsche Angaben etwa zu Kilometerstand, besonderer Fahrzeugausstattung oder Anzahl der Autoschlüssel macht, kann später Probleme bekommen, wenn er den Diebstahlschaden über seine Kfz-Kaskoversicherung abwickeln will.

„Der Kfz-Versicherer verlangt später bei der Schadensmeldung ebenfalls detaillierte Angaben. Widersprüche zur Strafanzeige könnten ihn an einem echten Diebstahl zweifeln lassen“, sagt Köster. Die schlimmste Konsequenz: Der Betroffene bekommt keine Entschädigung und handelt sich obendrein eine Strafanzeige wegen versuchten Versicherungsbetrugs ein.

Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle stilllegen

Im nächsten Schritt sollte das gestohlene Auto bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle stillgelegt werden. Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) behält die Behörde ein. Ist der Wagen geleast oder finanziert, sind auch der Leasinggeber oder die finanzierende Bank über den Verlust zu informieren.

Zuletzt müssen sich bestohlene Autobesitzer an ihren Kfz-Versicherer wenden. „Der Versicherer verlangt den Kfz-Brief, das polizeiliche Diebstahlprotokoll, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel und die Abmeldebestätigung“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Von den Dokumenten sollten sich Betroffene vorher Kopien machen.

Laut Rüter de Escobar sind nur fest angebaute Fahrzeugteile über die Kfz-Kaskopolice mitversichert - also zum Beispiel keine mobilen Navigationsgeräte, CDs oder Smartphones, die im Wagen lagen, als die Diebe zuschlugen. Ein Fünkchen Hoffnung auf Entschädigung besteht dennoch: „Für einzelne Dinge könnte eine Hausratsversicherung aufkommen - wer eine hat, sollte sich danach erkundigen“, rät Köster.

Der Schaden wird innerhalb von 14 Tagen erstattet

Für ein gestohlenes Fahrzeug erstatten Kfz-Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert, den ein Sachverständiger festlegt. Für diesen Betrag sollte ein vergleichbar ausgestatteter Gebrauchter gleichen Jahrgangs mit ähnlicher Laufleistung zu bekommen sein. Bei sehr jungen Autos gibt es unter Umständen den vollen Kaufpreis zurück. „Für welchen Zeitraum nach dem Autokauf die so genannte Neuwagenentschädigung bezahlt wird, ist in jedem Versicherungsvertrag individuell geregelt“, erklärt Köster.

Bis Geld auf dem Konto des Bestohlenen eintrifft, dauert es meist eine Weile. „Die Versicherung sollte nach Eingang der Schadensmeldung den Fall innerhalb eines Monats prüfen und den Schaden dann in einem Zeitraum von 14 Tagen erstatten“, erläutert Rüter de Escobar das gängige Prozedere.

Kosten für Leihwagen nicht durch Kasko gedeckt

Taucht der Wagen innerhalb eines Monats wieder auf, muss ihn der Besitzer zurücknehmen. Für Schäden, die Diebe am oder mit dem Fahrzeug verursacht haben, tritt die Kasko- beziehungsweise Kfz-Haftpflichtversicherung ein. An der Rabatteinstufung des Kunden ändert sich dadurch nichts. Kosten für einen Leihwagen oder den Nutzungsausfall werden durch die Kaskoversicherung nicht erstattet – aber womöglich durch einen zusätzlich abgeschlossenen Schutzbrief.

Auch wenn Autofahrer ihr Fahrzeug gut versichert haben, kann sie ein Kfz-Diebstahl ziemlich teuer zu stehen kommen. „Finderlohn ist normalerweise nicht mitversichert“, erklärt Köster für den Fall, dass ein Wagen innerhalb eines Monats wieder auftaucht und der Finder einfordert, was ihm zusteht. Gesetzlich festgelegt sind fünf Prozent von einem Sachwert bis 500 Euro - was darüber hinausgeht, wird zusätzlich mit drei Prozent angerechnet. „Auf einen Ferrari-Besitzer kann da einiges zukommen.“