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Irrtümer der Autofahrer Irrtümer der Autofahrer: Diese Regeln gelten an Zebrastreifen

28.09.2015, 09:57
Vorsicht! Autofahrer müssen an Zebrastreifen ganz besonders auf Fußgänger achten.
Vorsicht! Autofahrer müssen an Zebrastreifen ganz besonders auf Fußgänger achten. dpa Lizenz

Eine alltägliche Situation im Straßenverkehr: Der Fußgänger geht in Richtung Zebrastreifen, doch manche Autofahrer ignorieren die Absicht des Passanten, die Straße zu überqueren.

Wichtig: „An Fußgängerüberwegen, die mit den breiten weißen Linien auf der Fahrbahn und dem blauen, quadratischen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang“, sagt Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland. Sander weiter: „Das gilt bereits, wenn der Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht. Er braucht also nicht schon davor zu stehen und zu warten.“

Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Übrigens: Straßenbahnen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie haben in der Regel an Zebrastreifen Vorfahrt.

Überholverbot an Fußgängerüberwegen

Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssten. Außerdem darf an Überwegen nicht überholt werden.

Das sind die Regeln für Radfahrer

Zwar heißt es immer, dass Radfahrer beim Überqueren des Zebrastreifens absteigen und ihr Velo schieben müssen (es sei denn, es gibt eine eigene Radfahrerspur). Aber tatsächlich ist die Regel etwas komplizierter und die Rechtsprechung hierzu nicht eindeutig, wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärt:

• Es gibt kein explizites Radfahrverbot auf dem Zebrastreifen. Radfahrer dürfen zwar den Zebrastreifen befahren – dann ist dieser aber kein Schutzbereich mehr für sie. Passiert ein Unfall, kann man von einer erheblichen Mitschuld ausgehen, urteilte zum Beispiel das Landgericht Frankenthal (Az.: 2 S 193/10).

• Radfahrer haben auch keine Vorfahrt mehr, wenn sie auf dem Zebrastreifen fahren statt schieben.

• Anders sieht es aus, wenn ein Radfahrer auf einem Pedal steht und über den Zebrastreifen rollt, indem er sich von Boden abstößt. Dann ist er Fußgänger und genießt auch dessen Rechte.

• Radfahrer müssen auf dem Zebrastreifen Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Zebrastreifen haben eine Sonderrolle

Bei sogenannten Querungshilfen müssen Fußgänger - anders als bei Zebrastreifen - warten, bis sich eine Lücke im fließenden Verkehr ergibt, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Die Fahrzeuge haben hier Vorrang. Querungshilfen befinden sich meist auf dem Mittelstreifen von mehrspurigen Straßen. Sie bieten gerade älteren Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahnen einen sicheren Raum zum Verschnaufen.

„Auf diesen Inseln müssen sich Fußgänger dann nur auf eine Fahrtrichtung konzentrieren. Doch hier ist die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gefordert“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. (dmn, mit dpa)

Nur an Zebrastreifen haben Fußgänger Vorfahrt – an sonstigen Übergängen müssen sie den fließenden Verkehr beachten.
Nur an Zebrastreifen haben Fußgänger Vorfahrt – an sonstigen Übergängen müssen sie den fließenden Verkehr beachten.
dpa Lizenz