Gebrauchtwagen Gebrauchtwagen: Tipps zum privaten Autoverkauf

Bevor ein neues Auto angeschafft werden kann, gilt es zunächst das bestehende Fahrzeug zu verkaufen. Denn die meisten Autofahrer sind auf den Verkaufserlös angewiesen, um eine Investition in einen Neuwagen zu tätigen. Dementsprechend besteht auch das Ziel, für den alten Pkw einen noch möglichst hohen Betrag zu erhalten.
Aufgrund dieser Zielsetzung kommt es für viele Personen nicht in Frage, ihre Fahrzeuge an einen Autohändler zu verkaufen oder sie einfach in Zahlung zu geben. Zwar mag diese Verfahrensweise besonders komfortabel sein, doch letztlich wird nicht der Erlös erzielt, der theoretisch erzielbar wäre. Schließlich wollen die Händler beim Weiterverkauf der Fahrzeuge ebenfalls noch etwas verdienen. Infolge treffen zahlreiche Fahrzeughalter die Entscheidung, ihre Autos von privat an privat zu verkaufen. Hiervon haben beide Seiten etwas: Der Verkäufer erzielt einen höheren Erlös und der Käufer zahlt weniger als er es beim Händler müsste.
Diese Vorgehensweise erfreut sich einer steigenden Beliebtheit, was nicht zuletzt an der Möglichkeit liegt, Fahrzeuge online inserieren zu können. Auf diesem Weg ist es möglich, eine große Anzahl potentieller Käufer zu erreichen und ein Auto innerhalb weniger Stunden zu verkaufen.
Privater Autoverkauf ist ein Rechtsgeschäft
Häufig wird angenommen, der Autoverkauf von privat an privat sei auch im Hinblick auf die rechtlichen Themen eine sehr unkomplizierte Angelegenheit. Allerdings sollte sich hier niemand täuschen lassen: Schlussendlich wird ein normales Rechtsgeschäft geschlossen. Dies bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer zu Trägern von Rechten und Pflichten werden – und das auf Grundlage der gegenwärtigen Gesetzgebung.
Angesichts dieses Hintergrunds ist es empfehlenswert, das Rechtsgeschäft nicht mündlich zu besiegeln, sondern stattdessen einen Kaufvertrag für das Auto, unter anderem bei Autoscout24.de erhältlich, zu schließen. Auf diese Weise sichern sich beide Seiten ab, denn sollte es nach dem Autokauf zu Schwierigkeiten kommen, besteht zumindest eine klare rechtliche Grundlage.
Gewährleistung gibt es auch beim Privatverkauf
Ein Thema, das in Verbindung mit privaten Autoverkäufen immer wieder für Gesprächsstoff sorgt, ist der Gewährleistungsausschluss. Häufig wird angenommen, ausschließlich gewerbliche Autohändler seien dazu verpflichtet, eine Sachmängelhaftung anzubieten. Tatsächlich können ihr auch private Autoverkäufer unterliegen. Der einzige Unterschied besteht letztlich darin, dass private Verkäufer einen Ausschluss im Kaufvertrag festhalten dürfen.
In aller Regel wird diese Möglichkeit genutzt, um somit das finanzielle Risiko zu senken. Eine simple Klausel genügt schon, damit keine Sachmängelhaftung besteht. Allerdings darf die Wirkung einer solchen Vertragsklausel nicht überschätzt werden. Sie berechtigt nämlich noch lange nicht dazu, Falschangaben zu machen.
Im Wesentlichen ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Falschangaben zu unterscheiden. Zum einen kommt es manchmal vor, dass Autokäufer bewusst Dinge verschweigen. Ein typisches Beispiel sind Unfälle: Autos werden als unfallfrei deklariert, obwohl sie dies nicht sind. Zum anderen werden manchmal Eigenschaften zu gesichert, die wiederum nicht bestehen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Verkäufer einen Austauschmotor anpreist, obwohl immer noch der erste Motor im Auto verbaut ist.
Keine falschen Angaben zur Beschaffenheit machen
Solche Falschangaben sollten jedoch besser nicht gemacht werden, schließlich ist der Verkäufer ein Träger von Pflichten. Schlussendlich ist er dazu angehalten, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Sollte er dies nicht können, hat der Käufer wiederum die Möglichkeit, das Rechtsgeschäft rückgängig zu machen, d.h. der Verkäufer muss den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es kann sogar sein, dass er für weitere Kosten aufzukommen hat, beispielsweise wenn der Käufer bereits Geld in Reparaturen investiert hat.
Solch eine Verfahrensweise ist sogar dann möglich, wenn der Verkäufer einem Irrtum unterlag und beispielsweise als Laie gutgläubig gehandelt hat. Es gibt Gerichtsurteile, die diesbezüglich sehr deutlich ausgefallen sind: Auch bei Unwissenheit des Verkäufers konnten Verträge rückgängig gemacht werden.
Der Weg zum sicheren Kaufvertrag
Manchmal kommen Verkäufer und sogar Käufer auf die Idee, den Kaufvertrag selbst zu formulieren. Allerdings darf diese Aufgabe nicht unterschätzt werden, relativ schnell können sich Fehler einschleichen. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, kein Risiko einzugehen und besser auf einen Vertrag zurückzugreifen, der von einem Rechtsexperten angefertigt wurde.