Garantie und Kulanz: Was Autokäufer wissen sollten
München/dpa. - Wenn an einem Auto Mängel auftreten, dann werden oft die Begriffe Garantie, Kulanz und Sachmängelhaftung gebraucht. Vielen Autofahrern ist laut dem ADAC in München aber nicht bekannt, was sie bei der Mangelbehebung dann tatsächlich erwarten können.
Bei einer Garantie handelt es sich zum Beispiel um ein Versprechen des Herstellers auf vertraglicher Basis: Mängel werden im Rahmen der Garantie vom Vertragshändler kostenlos beseitigt.
Die Garantie ist zeitlich begrenzt oder mit einer eingeschränkten Kilometerleistung des Wagens verbunden. Der Käufer muss sich außerdem an bestimmte Auflagen halten - zum Beispiel, indem er seinen Wagen fachgerecht warten lässt, fügt der ADAC hinzu. In einem Streitfall ist der Hersteller der Ansprechpartner. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Sachmängelhaftung ist das der Händler - er muss bei Neufahrzeugen zwei Jahre lang für Mängel aufkommen. Als Voraussetzung gilt aber, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.
Zu beweisen hat das grundsätzlich der Käufer - in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird aber vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. So schreibt es laut ADAC das Gesetz vor. Der Händler darf dann zwei Mal versuchen, den Mangel zu beseitigen. Schafft er das nicht, kann der Käufer auf einen geminderten Preis oder - in manchen Fällen - auf einer Rückgabe bestehen.
Um Kulanz geht es, wenn bei einem Mangel weder Sachmängelhaftung noch Garantie greifen. Allerdings handelt es sich hier nach ADAC-Angaben um eine freiwillige und nicht einklagbare Leistung. Ob Kulanz gewährt wird und in welcher Form, das liegt im Ermessen des Herstellers oder Händlers.