Autofahrer-Irrtümer Ein geparktes Auto kann keinen Unfall mitverursachen? Doch es kann - wenn es falsch geparkt ist. Der Falschparker haftet dann mit für die Unfallschäden. Wir weisen Sie auf weitere Irrtümer hin denen Autofahrer schnell erliegen.

Falsch parken ist für viele Autofahrer ein Kavaliersdelikt. Doch wer sein Auto an unübersichtlichen Stellen einfach abstellt, riskiert deutlich mehr als einen Strafzettel: Wenn es dort zum Unfall kommt, trägt der Falschparker nach gängiger Rechtsprechung eine Mitschuld.
Dabei spielt es keine Rolle, dass das Auto abgestellt ist und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Der Fahrer haftet an dieser Stelle aus der Betriebsgefahr heraus. Die Höhe der Haftung hängt von den Sicht- und Lichtverhältnissen am Unfallort ab. Entscheidend ist, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat.
Fahrender Verkehr trägt Hauptschuld
Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot: Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen.
In dem verhandelten Fall, über den der ADAC berichtet, war ein Autofahrer beim Ausparken in einen Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren, der im absoluten Halteverbot stand. Der Halter des falsch geparkten Autos musste 20 Prozent des Schadens bezahlen.
Kreuzungen und verdeckte Schilder
Rechnen müssen Falschparker nach Informationen der HUK-Coburg mit einer Mitschuld vor allem, wenn sie näher als fünf Meter entfernt von Kreuzungen und Einmündungen von Straßen parken und dabei vielleicht sogar noch ein Stopp- oder Vorfahrtgewähren-Schild verdecken.
Auch wer in zweiter Reihe parkt, den nachfolgenden Verkehr dadurch behindert und zum Ausweichen zwingt, riskiert eine Mitschuld, falls es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf der anderen Fahrbahnseite kommt. (dpa, ampnet)
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