Bußgeld abwehren Bußgeld abwehren: Steht der Blitzer zu nah am Tempo-Schild?

Halls (Saale)/DPA/DMN - Der Mindestabstand zwischen einem Temposchild und einer dahinter aufgestellten Blitzanlage schwankt von Bundesland zu Bundesland zwischen 75 und 200 Metern. Manche Länder definieren den vorgeschriebenen Abstand in ihren Richtlinien auch vage mit den Worten „nicht unmittelbar dahinter“. Oder sie setzen zum Beispiel eine Distanz von 250 Metern auf Landstraßen und Autobahnen fest. Als Faustregel gilt dem TÜV Nord zufolge allerdings 150 Meter.
Darüber hinaus gibt es Straßenabschnitte, an denen der Mindestabstand hinter dem Schild bis zur Radarfalle deutlich geringer sein darf – zum Beispiel an einer Gefahrenstelle (zum Beispiel unübersichtliche Einmündung) oder in einem kurzen Tempo-30-Abschnitt etwa vor Schulen und Altenheimen. Die zuständige Behörde müsse den verringerten Abstand allerdings gut begründen können, betont der TÜV Nord. Zur eigenen Sicherheit sollten Autofahrer nur so schnell fahren, dass sie spätestens beim Passieren des Schildes die darauf vorgegebene Geschwindigkeit einhalten.
Es ist nicht selten, dass Blitzer sehr nah hinter einem Tempo-Schild aufgestellt werden. Daher lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sowie eine Einsicht in die Bußgeldakte und Überprüfung der Messung.
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Wie man sich gegen Bußgeld und Punkte wehrt
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber es lohnt sich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird unterschieden zwischen einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft. Innerhalb geschlossener Ortschaft werden bei einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h ein Bußgeld und derzeit bis zu drei Punkte in Flensburg verhängt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h drohen derzeit ein sehr hohes Bußgeld, bis zu vier Punkte in Flensburg und ein bis zu drei Monate andauerndes Fahrverbot.
Rechtsanwältin Saskia Ratz von der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke rät insbesondere bei der Fahrt auf Schnellstraßen zur Vorsicht: „Gerade wenn Autofahrer auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, auf der beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sehr schnell erreicht.“
Gibt es nicht eine Toleranzgrenze?
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es durchaus eine Toleranzgrenze. Bei bis zu 100km/h werden 3km/h abgezogen. Ab 100 km/h sind es drei Prozent des Gesamtwertes, die abgezogen werden.
Wer legt die Höhe des Bußgeldes fest?
Die Anzahl der Punkte, die in Flensburg eingetragen werden, ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Bei der Verhängung des Bußgeldes hat die Behörde allerdings ein Ermessen. Das heißt, sie hat einen gewissen Spielraum und kann nach jeweiliger Beurteilung im Einzelfall die Höhe des Bußgelds festlegen. Entscheidend kann dabei zum Beispiel sein, ob der Autofahrer zuvor schon mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig wurde. „In manchen Bundesländern, wie Bayern beispielsweise, kann sich im Fall einer solchen Voreintragung das Bußgeld verdoppeln“, erklärt die Anwältin.
Wie können sich Autofahrer wehren?
Saskia Ratz rät betroffenen Autofahrern, sich möglichst früh, das heißt bereits bei Vorliegen eines Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids mit der Verteidigung gegen die Verhängung von Punkten und/oder ein Fahrverbot zu beginnen. Die Verteidigung orientiert sich dabei an den am häufigsten auftretenden Fehlern bei Geschwindigkeitsmessungen. Zu nennen sind hier:
Messfehler: Das Messgerät muss gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers bedient worden sein. Die Geschwindigkeitsmessanlagen könnten falsch justiert bzw. fehlerhaft aufgestellt worden sein. Wichtig ist die Kenntnis, dass auch bei sogenannten standardisierten Messverfahren durchaus Messfehler vorkommen können.
Die Eignung der Lichtbildaufnahmen: In einer Vielzahl von Fällen kann die Fahrereigenschaft bereits aufgrund nicht geeigneter Lichtbildaufnahmen verneint werden, so dass die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen muss.
Verstöße gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei zu Geschwindigkeitsmessungen: Die an der Messung beteiligten Beamten müssen eine besondere Schulung nachweisen können, damit eine Messung als ordnungsgemäß betrachtet werden kann.
Der Nachweis eines Eichscheins: Die Messgeräte müssen in bestimmten Zeitabschnitten geeicht werden. Ohne den Nachweis einer ordnungsgemäßen Eichung zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Ergebnis der Messung nicht gegen den Betroffenen verwendet werden.
Anwälte geben Rat: Was tun gegen den Bußgeldbescheid?
Braucht man dazu einen Anwalt?
„Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist immer die Einsicht in die Bußgeldakte“, erklärt Saskia Ratz. „Nur aus der vollständigen Bußgeldakte ergeben sich etwaige Fehler der Behörde. Da das Recht auf Einsicht in die Akte ausschließlich dem Rechtsanwalt des Betroffenen gewährt wird, ist für eine erfolgreiche Verteidigung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Beauftragung eines Rechtsanwalts unerlässlich.“
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