Autopanne Autopanne: Was Sie beim Abschleppen beachten müssen

Neben einem Unfall gehört das Liegenbleiben zu den unangenehmsten Erlebnissen für Kraftfahrer. Beim Abschleppen verlangt die Straßenverkehrsordnung grundlegend eine „erhöhte Sorgfaltspflicht“.
Des Weiteren muss während des Abschleppvorgangs bei beiden Fahrzeugen permanent die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Sie kann nur zum Blinken kurzzeitig ausgeschaltet werden. Die Größe des abschleppenden Fahrzeugs ist im Prinzip unerheblich, wichtig dagegen seine maximale Anhängelast. Sie sollte beachtet werden, um weitere Probleme zu vermeiden.
Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen
Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen ist erlaubt für Notfälle, um unterwegs betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge als möglichen Gefahrenherd so schnell wie möglich aus dem Straßenverkehr entfernen zu können.
Das so genannte Schleppen von Fahrzeugen betrifft hingegen Transport- bzw. Überführungsfahrten ohne den Nothilfeaspekt. Hierfür bedarf es einer gesonderten Ausnahmegenehmigung.
Bis wohin darf ich schleppen?
Eine Abschleppfahrt ist im Grundsatz immer nur bis zur nächsten Werkstatt gestattet. Auf der Autobahn dürfen liegen gebliebene Kraftfahrzeuge nur bis zur folgenden Ausfahrt geschleppt werden, dann heißt es runter von der Schnellstraße.
Ist ein Fahrzeug außerhalb der Autobahn liegengeblieben, darf es nicht über die Autobahn abgeschleppt werden. Für Krafträder gilt ein ausnahmsloses Abschleppverbot. Und in einem leeren Tank sieht die Straßenverkehrsordnung auch keinen unvorhersehbaren Notfall, in dem Fall ist das Abschleppen also nicht erlaubt.
Ein Führerschein ist nicht nötig
Die Person am Steuer des am Schlepptau hängenden Pannenautos muss nicht unbedingt im Besitz einer Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug sein. Er hat laut Gesetz dafür „lediglich“ geistig und körperlich geeignet zu sein und die Bedienung des Autos zu beherrschen.
Wenn das Auto langsamer wird, sollte man schon einmal den Warnblinker einschalten, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen.
Autofahrer sollten versuchen einen Parkplatz anzusteuern. Rollt der Wagen nur noch aus, kommt er am besten auf dem Pannenstreifen oder so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand zum Stehen.
Wichtig: Sichern Sie die Insassen ab! Fahrer und Mitfahrer ziehen sich eine Warnweste über und steigen dann auf der Beifahrerseite, also der von der Fahrbahn abgelegenen Seite, aus dem Auto aus und begeben sich hinter die Leitplanke.
Sind alle Insassen in Sicherheit und mit einer Warnweste bekleidet, wird das Auto selbst abgesichert. Dazu stellt einer der Mitfahrenden das Warndreieck auf der Autobahn in 200 Metern Entfernung von der Pannenstelle am Straßenrand auf. Orientierung bieten die alle 50 Meter postierten Leitpfosten.
Erst jetzt wird der Notruf abgesetzt: Wer das über eine der Notrufsäulen an der Autobahn macht, muss sich über Telefonnummern und Standorte keine Gedanken machen. Die Säulen sind mit einer Standort-Kennung versehen, die Leitstellen wissen so immer, von wo aus der Hilferuf eingeht. Wer das Handy nutzt, ruft den Pannendienst an. Bei Pannen im fließenden Verkehr, wenn die Polizei die Stelle zusätzlich sichern muss, wird ein Notruf abgesetzt. Für die notwendige Information über den Standort, können spezielle Smartphone-Apps nützlich sein, die die GPS-Koordinaten anzeigen.
Eine per Gesetz vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen gibt es ebenfalls nicht. Allerdings schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung vor, dass beim Abschleppen die beiden Fahrzeuge höchstens fünf Meter voneinander entfernt sein sollen.
Daraus folgt: Soll der hintere Fahrer bei diesem Abstand auf ein abruptes Bremsen des Vordermanns rechtzeitig reagieren und ein Auffahren vermeiden können, darf das Gespann mit nicht mehr als 20 km/h unterwegs sein. (mit Material von Ampnet)
