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Nachvergütung Thomas Brussig erstreitet vor Gericht fünf Millionen Euro

Mehrere Jahre lief erfolgreich das Udo-Lindenberg-Musical „Hinterm Horizont“. Das Libretto stammt von Thomas Brussig. Um dessen Bezahlung gibt es einen Rechtsstreit mit vorläufigem Ausgang.

Von dpa Aktualisiert: 13.11.2024, 19:43
Es ging um das Libretto zum Udo-Lindenberg-Musical „Hinterm Horizont“ (Archivfoto)
Es ging um das Libretto zum Udo-Lindenberg-Musical „Hinterm Horizont“ (Archivfoto) Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Hamburg/Berlin - Der Schriftsteller Thomas Brussig (58) hat nach zehn Jahren Rechtsstreit mit dem Musicalunternehmen Stage Entertainment vor dem Hamburger Landgericht Recht bekommen. Für das von ihm verfasste Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“ über eine Ost-West-Liebesgeschichte, das von 2011 bis 2017 in Berlin und Hamburg aufgeführt wurde, soll er demnach eine Nachvergütung von mehr als fünf Millionen Euro erhalten, zuzüglich Zinsen, die sich nach zehn Jahren Prozessdauer auf mehr als zwei Millionen Euro belaufen, berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“.

Das Landgericht Hamburg bestätigte, dass die Urheberrechtskammer das Urteil am 23. Oktober gesprochen hat. Es sei jedoch noch nicht rechtskräftig. „Es wurde bereits Berufung eingelegt, sodass das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiter geführt werden wird“, sagte eine Sprecherin. Auch das Musicalunternehmen Stage Entertainment bestätigte, gegen das Urteil Berufung eingelegt zu haben.

Brussig: „Erleichterung ist riesengroß“

„Nach über zehn Jahren Rechtsstreit ist meine Erleichterung riesengroß“, sagte Brussig („Helden wie wir“, „Am kürzeren Ende der Sonnenallee“) der „Zeit“. Das Gericht sei in allen wichtigen Fragen der Argumentation seines Anwalts Urs Verweyen gefolgt. 

Grundlage für die Entscheidung ist der urheberrechtliche Grundsatz, der besagt, dass einem Urheber eine faire Nachvergütung zusteht, sollten sich die Umsätze, die mit dem Werk erzielt wurden, als so hoch erweisen, dass man von einem auffälligen Missverhältnis zur früheren Vergütung sprechen muss. Brussig hatte nach Vertragsabschluss eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro erhalten. 

Vor Gericht hatte Stage Entertainment angegeben, mit dem Stück keinen Gewinn gemacht zu haben – eine Argumentation, die vor Gericht nicht standhielt, weil es bei der Nachvergütung um die Roheinnahmen geht, die vor allem mit Ticketverkäufen und Merchandising erzielt wurden, und nicht um den Gewinn.

Auch die Alleinautorenschaft Brussigs stand vor Gericht zur Debatte. „Das war insofern Balsam für meine Seele, weil die gegnerischen Schriftsätze mich oft runtergezogen haben, indem ich als „verlängerte Werkbank“ oder „Auftragsschreiber“ bezeichnet wurde, der angeblich „keinen eigenen Gestaltungsspielraum“ hatte“, sagte Brussig.