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Steuer-Änderungen 2009: Was auf uns zukommt

17.11.2008, 12:57

Berlin/dpa. - Auf Arbeitnehmer, Rentner und Sparer kommen im nächsten Jahr zahlreiche Änderungen im Steuerrecht zu. Die wichtigste Neuerung ist die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.

Daneben wird es Änderungen beispielsweise beim Kinderfreibetrag, der Abzugsfähigkeit von Schulgeld, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geben, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufzählt. Noch keine Entscheidung ist dagegen über die Entfernungspauschale getroffen worden.

Sparer müssen nach Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer-Regeln vom kommenden Jahr an auf die meisten Kapitalerträge erstmals eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlen. Gegebenenfalls fällt noch Kirchensteuer an. Die neue Steuer betrifft alle Kapitalerträge, die als Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfallen. Gleichzeitig gilt künftig der neue Sparerpauschbetrag von 801 Euro, der Werbungskosten rund um die Kapitalanlage schon mit einschließt. Abzugsfähig sind dann nur noch Werbungskosten bis zu 51 Euro.

Da die Abgeltungssteuer bereits direkt von den Banken abgezogen wird, müssen bei der jährlichen Steuererklärung keine Angaben mehr zu den Kapitalerträgen gemacht werden. Von der Neuerung profitieren vor allem Steuerzahler mit einem hohen Steuersatz.

Alle Steuerzahler mit einem niedrigen persönlichen Steuersatz - wie Studenten, Rentner und Arbeitslose - sollten aber unbedingt eine Steuererklärung abgeben, rät der NVL: Denn sie könnten sich auf diesem Weg eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückholen. Hierzu muss von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung angefordert werden, da diese künftig nicht mehr automatisch ausgestellt wird.

Auch Arbeitnehmer mit Kindern profitieren im kommenden Jahr bei der Steuer von einigen Änderungen: Mit der geplanten Anhebung des Kindergeldes erhöht sich der Kinderfreibetrag pro Kind auf 6024 Euro. Entgegen vorheriger Planungen wird Schulgeld weiter absetzbar sein, erläutert der NVL - allerdings nur bis zu einem Betrag von 5000 Euro.

Nach den Planungen des Gesetzgebers sind auch Aufwendungen für die Haushaltshilfe oder den Fensterputzer künftig besser absetzbar. So soll die Abzugsfähigkeit für Dienstleistungskosten im Haushalt auf 4000 Euro jährlich erhöht werden, Handwerkerrechnungen können dann bis zu 1200 Euro abgesetzt werden.

Nicht erst bei der Steuererklärung, sondern direkt auf ihrem Gehaltszettel dürften Arbeitnehmer im kommenden Jahr eine weitere Änderung bemerken: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von derzeit 3,3 Prozent auf dann 2,8 Prozent gesenkt werden. Allerdings wird im Gegenzug der Krankenversicherungsbeitrag auf einheitlich 15,5 Prozent erhöht.