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Rechtliche Situation nach Unwetter Rechtliche Situation nach Unwetter: Fragen und Antworten zu Sturmschäden und Abtransport

08.07.2015, 09:50
Sturmschäden werfen immer wieder rechtliche Fragen der Kostenübernahme auf. Hier ist ein Baum am Dienstagabend in Kochstedt umgestürzt.
Sturmschäden werfen immer wieder rechtliche Fragen der Kostenübernahme auf. Hier ist ein Baum am Dienstagabend in Kochstedt umgestürzt. Lutz Sebastian Lizenz

Halle (Saale) - Die Sturmschäden haben auch große finanzielle Folgen für Betroffene und die entsprechenden Versicherungen. Doch wer zahlt für was? Grundsätzlich sollten Betroffene genau in ihre jeweilige Versicherungspolice schauen oder mit ihrer Versicherung reden.

Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel

Hausbesitzer sind in der Regel vor so genannten Elementarschäden durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese zahlt im Normalfall auch bei Schäden, die durch umstürzende Bäume oder umherfliegende Äste am Haus entstanden sind. Wenn Nachbargrundstücke betroffen sind, wird es komplizierter. Wenn sich nämlich herausstellt, dass der jeweilige Baum morsch war, könnte auch eine Haftpflichtversicherung einspringen. Ähnlich ist es, wenn keine Wohngebäudeversicherung vorliegt. Auch durch Sturm abgedeckte Dächer und eingedrückte Fensterscheiben sind meist durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Gartenhäuschen, Schuppen, Zäune und andere Anlagen müssen zusätzlich versichert werden.

Nach Angaben von Versicherungsexperten werden Sturmschäden an den Gebäuden, am Auto oder am Hausrat vom Großteil der Versicherungen ab Windstärke 8, also 62 Kilometern pro Stunde, ersetzt. Einige Versicherung sind aber erst bei höheren Windgeschwindigkeiten zuständig.

Wer zahlt für den Abtransport umgestürzter Bäume?

Fragen treten auch häufig auf, wenn es um die Kosten für den Abtransport umgestürzter Bäume geht. Hier müssen die Betroffenen genau in die Vereinbarungen mit der Wohngebäudeversicherung schauen, ob eine entsprechende Klausel enthalten ist ("Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume"). Allerdings gibt es auch hier rechtliche Fallstricke. Das Amtsgericht Köln entschied beispielswiese, dass ein in einem Meter Höhe abgeknickter Baum nicht mit einem umgestürzten Baum gleichzusetzen ist - in dem Fall musste der betroffene den Abtransport des Baumes selbst zahlen.

Beseitigt Stadtwirtschaft Halle auch Holz?

Nach den starken Sturmschäden in Halle wird derzeit geklärt, ob die Stadtwirtschaft Holz beseitigen darf, so eine Sprecherin der Stadtwerke. Grundsätzlich darf nur die Feuerwehr umgestürzte Bäume beiseite räumen. Ob die Stadt die Stadtwirtschaft mit dem Abtransport von Holz beauftragt, ist derzeit noch unklar. Die Stadtwirtschaft könne aber in dringenden Notfällen auch kurzfristig Container für Äste und Holz bereitstellen, so die Stadtwerke Halle. (mz/tik)