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Pleite des Ökounternehmens Pleite des Ökounternehmens: Windstille bei Prokon

01.05.2014, 21:03
Windräder in Brandenburg: Aus für den Windparkfinanzierer Prokon.
Windräder in Brandenburg: Aus für den Windparkfinanzierer Prokon. dpa Lizenz

Itzehoe - Intransparent und zu riskant - Verbraucherschützer hatte lange davor gewarnt, Geld in das Ökounternehmen Prokon zu stecken. Vor drei Monaten dann der Schock für die Anleger: Die Firma meldete Insolvenz an. Jetzt hat das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren gegen den Windkraftfinanzierer Prokon eröffnet. Das Gericht bezifferte die Forderungen an die Prokon Regenerative Energien GmbH auf rund 391 Millionen Euro, denen liquide Mittel in Höhe von rund 19 Millionen Euro gegenüberstünden. Das Unternehmen hatte durch den Verkauf von Genussrechten etwa 1,4 Milliarden Euro von rund 75.000 Anlegern eingenommen. Für viele Kleinanleger ist ungewiss, ob sie von ihrem investierten Geld noch etwas zurück bekommen.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten die Gläubiger des Unternehmens nun Formulare, mit denen sie ihre Forderungen offiziell anmelden können. Die Ersparnisse der Anleger stecken überwiegend in den 54 Windparks mit mehr als 300 Windenergieanlagen und ist deshalb nicht kurzfristig verfügbar. Penzlin könnte versuchen, einige Anlagen zu verkaufen, um so flüssige Mittel in die Kasse zu bekommen.

Das Gericht bestellt den Hamburger Anwalt Dietmar Penzlin zum Insolvenzverwalter, der bereits das im Januar eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren betreut hatte. Er hatte sich ursprünglich zuversichtlich über eine Fortführung der Geschäftstätigkeit geäußert. Am Freitag will der Rechtsanwalt in Hamburg über den aktuellen Stand informieren.

Prokon hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Zuletzt konnte das Unternehmen aber keinerlei Rück- oder Zinszahlungen mehr leisten.

Als Konsequenz aus der Pleite des Ökounternehmens plant die Bundesregierung eine schärfere Regulierung für den sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“. Anleger sollen besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden. So soll die Finanzaufsicht BaFin mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Auch ein Werbe- oder Vertriebsverbot für zweifelhafte Kapitalanlagen steht in der Diskussion. (afp, dpa)