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Geld für die Kleinen: So hilft Vater Staat Familien

Von Sebastian Knoppik 25.06.2009, 08:32

Berlin/Köln/dpa. - Auch wenn Kinder einem vielleicht nicht die sprichwörtlichen Haare vom Kopf fressen - ein deutlicher Kostenfaktor im Familienbudget sind sie allemal.

Aber der Staat greift Familien teilweise kräftig finanziell unter die Arme: von Kindergeld über Elterngeld bis zum Zuschuss für den Familienurlaub. Es ist allerdings nicht leicht, sich einen Überblick über die Angebote zu verschaffen und die passende Förderung zu finden.

«Es gibt einen ungeheuren Dschungel an finanziellen Förderungen für Familien», kritisiert Siegfried Stresing, Geschäftsführer des Deutschen Familienverbandes in Berlin. Tatsächlich zählt das Bundesfamilienministerium in einer Übersicht insgesamt 156 verschiedene familienpolitische Leistungen auf, deren Umfang im Jahr 2007 etwa 183 Milliarden Euro ausmachte. Viele sind nur für spezielle Lebenssituationen gedacht, andere sollten dagegen alle Eltern kennen.

Die bekannteste finanzielle Förderung ist das Kindergeld. Eltern von Minderjährigen erhalten es in Höhe von jeweils 164 Euro für das erste und zweite Kind, 170 Euro für das dritte und 195 Euro für jedes weitere Kind grundsätzlich. «Für volljährige Kinder bis 25 Jahren gibt es das Kindergeld in der Regel nur unter der Voraussetzung, dass sich das Kind in Ausbildung befindet», erläutert Stresing.

Eine relativ junge finanzielle Hilfe für Eltern ist der Kinderzuschlag. Es wurde im Jahr 2005 parallel zum Arbeitslosengeld II eingeführt. «Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien mit eigenem Einkommen Hartz IV beantragen müssen», erklärt Stresing.

Marion von zur Gathen, Referentin für Familienpolitik beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband in Berlin rät Familien mit eigenem Einkommen, auf jeden Fall den Kinderzuschlag statt Hartz IV zu beantragen. Denn wer Arbeitslosengeld II erhält, für den gelten sämtliche damit verbunden Auflagen: «Man muss sich dann beispielsweise abmelden, wenn man in Urlaub fährt. Theoretisch kann es sogar passieren, dass man einen anderen von der Arbeitsagentur angebotenen Job annehmen muss.» Zudem wird eventuell vorhandenes Vermögen angerechnet. Beim Kinderzuschlag passiert das nicht.

Ebenfalls verhältnismäßig neu ist das Elterngeld. Es soll Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes unterstützen, die ihren Job unterbrechen. Es beträgt grundsätzlich 67 Prozent des letzten Nettoeinkommen, maximal jedoch 1800 Euro. Für Geringverdiener gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro. «Das Elterngeld sollte man möglichst schnell nach der Geburt des Kindes beantragen, da die Bearbeitungsdauer oft recht lang ist», empfiehlt von zur Gathen.

Hilfe des Staates gibt es auch für geringverdienende Eltern, die sich keinen Urlaub leisten können. Die Zuschüsse zu sogenannten Familienerholungsmaßnahmen sind Ländersache, wie Sabine Franzen vom Katholischen Arbeitskreis für Familienerholung in Köln erklärt: «Die Anspruchsvoraussetzungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.» Das gleiche gelte für die Höhe des Zuschusses.

Den Zuschuss zur Urlaubskasse gibt es allerdings nur für Aufenthalte in speziellen Familienerholungseinrichtungen. Die Träger dieser Einrichtungen - die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände - bieten nach Angaben von Franzen ein breites Spektrum an: Darunter sind eher einfache Angebote wie Ferien auf dem Bauernhof genauso wie Häuser, die durchaus Hotelstandard haben.

Literatur: Verbraucherzentrale Ratgeber, Recht und Finanzen für die Familie: Wissen kompakt: Planung, Vorsorge, Rechte und Pflichten, ISBN-13: 978-3-938174-48-7, 9,90 Euro

Wichtige Leistungen für Familien: www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html

Verzeichnis mit Familienerholungsstätten: www.urlaub-mit-der-familie.de