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Elektronischer Auszug reicht als Zahlungsnachweis

28.07.2009, 13:18

Berlin/dpa. - Bankkunden können selbst entscheiden, ob sie ihre Kontoauszüge auf Papier oder elektronisch verwalten. Die Finanzämter erkennen elektronische Kontoauszüge als Zahlungsnachweis an.

Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin und beruft sich auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. März 2006. Nur buchführungspflichtige Steuerzahler müssen sich im Einzelfall auf Prüfungen zur steuerrechtlichen Anerkennung des elektronischen Kontoauszugs einrichten.

Beim elektronischen Kontoauszug bestimmen Teilnehmer des Online-Bankings selbst, ob sie die von der Bank zur Verfügung gestellten Dokumente - meist im PDF-Format - ausdrucken und abheften oder auf der Festplatte archivieren.