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Altersvorsorge Altersvorsorge: Zehn kaum bekannte Vorteile der Riester-Rente

29.09.2014, 14:13
Bei Riester-Verträgen sind die Deutschen zurückhaltender geworden. Dank der Zulagen kann Riestern dennoch wertvoll sein, wenn der Vertrag richtig gehandhabt wird.
Bei Riester-Verträgen sind die Deutschen zurückhaltender geworden. Dank der Zulagen kann Riestern dennoch wertvoll sein, wenn der Vertrag richtig gehandhabt wird. imago stock&people Lizenz

Nicht nur Familien profitieren von Riester-Verträgen. Auch für andere Verbraucher kann es sinnvoll, mit Riester vorzusorgen. Wer bekommt staatliche Zulagen, welche Varianten kommen infrage? Zehn wenig bekannte Riester-Vorteile, die man kennen sollte.

1. Riestern geht auch für den Partner

Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können riestern. Ist in der Ehe ein Partner förderberechtigt und zahlt in einen Riester-Vertrag ein, kann auch der andere Partner die staatliche Förderung für die Altersvorsorge bekommen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Beim sogenannten Huckepack-Riestern erhalten Ehepartner die Zuschüsse, selbst wenn sie nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für einen Beitrag von mindestens 60 Euro erhält er oder sie dann die jährliche Grundzulage von 154 Euro.

Falls durch eine Scheidung das „Huckepack-Verhältnis“ zerbricht, kann der nun möglicherweise nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Hat er wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er mit eigenen Mitteln weiter riestern. Das ist in der Regel günstiger als die Kündigung des Vertrags. Denn in diesem Fall müssten die Zulagen an den Staat zurückgezahlt werden.

2. Zulagen für Minijobber möglich

Auch Minijobber können Zulagen zur Riester-Rente erhalten. Denn alle Minijobs, die seit 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie erhöhen daher die Rentenansprüche und ermöglichen die Teilnahme an der Riester-Förderung. Wurde der Minijob bereits vor dem 1. Januar 2013 ausgeübt, besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rente. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Unternehmen bei Minijobbern einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Lohns in die Rentenversicherung einzahlen.

Zur Aufstockung auf den allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent zahlen Minijobber also lediglich die Differenz von 3,9 Prozent ein. Bei einem Maximalverdienst von 450 Euro wären das rund 17 Euro. Damit schmilzt zwar das Gehalt, dafür erhalten Minijobber aber die Riesterförderung. Zudem werden Beitrags- und Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

3. Wohn-Riester kann mit umziehen

Grundsätzlich erlischt die Wohn-Riester-Förderung, sobald der Eigentümer aus der Immobilie auszieht oder diese verkauft. Im Amtsjargon ist dann von einer „schädlichen Verwendung“ die Rede, und die staatliche Förderung entfällt. Das ist aber nicht alles: Bisher erhaltene Fördergelder müssen mit einem Mal versteuert werden. Verhindern lässt sich das, wenn man eine neue, förderfähige Immobilie erwirbt oder einen Riester-Rentenvertrag eröffnet und regelmäßig einzahlt.

Lebt man aber aufgrund eines Jobwechsels zeitweise an einem anderen Ort, darf man die Zulagen behalten und kassiert sogar für das Umzugsjahr noch Zuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie neu vermietet wird. In den folgenden Jahren ruhen jedoch die Fördergelder. Bei kurzen Unterbrechungen von weniger als einem Jahr sind die Zulagen indes nicht in Gefahr. Die Bank oder Versicherung sollte aber Bescheid wissen.

Kehrt man seinem Heim für längere Zeit den Rücken, muss man das der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Wird die ZfA nicht unterrichtet und erfährt dennoch vom Auszug, kann sie die Förderung einstellen und Strafsteuern erheben. Sparer sollten darum glaubhaft erklären, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt und ein erneuter Einzug in die Immobilie zum späteren Zeitpunkt geplant ist. Als Belege dienen der Arbeitsvertrag und am besten ein befristeter Mietvertrag. Spätestens mit 67 Jahren müssen Eigentümer wieder in ihre angestammte Immobilie ziehen, sonst berechnet der Fiskus Steuern auf den Förderbetrag.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Vorteile junge Eltern durch Riester haben - und welche Variante viel Rendite bringt.

4. Riester lässt sich in der Elternzeit nutzen

Für junge Eltern ist es attraktiv, mit einem Riester-Vertrag vorzusorgen. Denn in der Elternzeit winken staatliche Förderungen. Der Grund: Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtversicherungszeit gewertet. Daher steht jedem Elternteil während der Elternzeit das geförderte Riester-Modell offen. Die Pflichtversicherung löst automatisch eine sogenannte unmittelbare Berechtigung für die Riester-Förderung aus - selbst dann, wenn man zuvor keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist oder einen Minijob hatte.

Grundsätzlich gilt: Wer in Elternzeit ist, hat 36 Monate nach dem Geburtsmonat des Kindes Anspruch auf staatliche Förderung. Werden während dieser 36 Monate mehrere Kinder erzogen, erhöht sich die Zeit der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung um die entsprechende Anzahl an Monaten, in denen mehrere Kinder zeitgleich großgezogen wurden.

Wenn zum Beispiel zwei Jahre nach der Geburt des ersten Kindes noch ein zweites kommt, werden die fehlenden zwölf Monate nach der Geburt des zweiten Kindes später hinzugerechnet. So verlängert sich also der Förderanspruch nach dem zweiten Kind auf insgesamt 48 Monate.

300 Euro Riester-Förderung gibt es für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder. Für Kinder, die vorher geboren sind, gibt es Jahr für Jahr 180 Euro. Je nach den persönlichen Verhältnissen sind sogar Förderquoten von 200 Prozent und mehr drin. Die Förderung ist jedoch an den Anspruch auf Kindergeld geknüpft. „Daher müssen Riester-Sparer aufpassen, wenn sich hier bei den Voraussetzungen etwas ändert“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Fällt der Kindergeldanspruch weg, erlischt damit auch das Anrecht auf Kinderzulage bei einem Riester-Vertrag.

Um in den Genuss der vollen Riester-Zulage zu kommen, müssen vier Prozent des Bruttojahreseinkommens jährlich in den Vertrag einbezahlt werden, der Höchstbetrag liegt dabei bei 2100 Euro. Diese Summe muss man aber nicht alleine aufbringen, da die staatlichen Zulagen immer in die Gesamtberechnung des Eigenanteils einfließen. Mehr Kinder bedeuten höhere Zuschläge. Zugleich sinkt der zu leistende Eigenbeitrag. Entfällt jedoch die Kinderzulage, müssen Sparer dieses Geld selbst aufwenden und einzahlen, so sie auch weiterhin die komplette jährliche Grundförderung von 154 Euro erhalten möchten.

Tipp: Grundsätzlich können Verbraucher staatliche Riester-Zulagen mittlerweile dank des Dauerzulagen-Antrags sehr einfach beantragen. Diesen Antrag muss man bei Abschluss einmal unterzeichnen, der Riester-Anbieter kümmert sich dann automatisch um die Beantragung der Zulagen. Sparer dürfen aber nicht vergessen, Änderungen (Familienstand, Zahl der Kinder, ...) ihrem Anbieter mitzuteilen.

5. Fondssparpläne sind teuer, aber renditeträchtig

„Die höchsten Renten sind wahrscheinlich mit einem Fondssparplan mit Anlageschwerpunkt Aktien erzielbar“, erklärt der Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Ein Nachteil kann die bei Riester vorgeschriebene Kapitalerhaltgarantie sein, weil diese die mögliche Rendite mindert. „Außerdem sind die Verwaltungskosten und Provisionen der Fonds viel höher als beispielsweise bei Indexfonds, die aber nicht gefördert werden.“

In der Regel müssen Anleger pro Jahr 1 Prozent an Kosten aufwenden, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 10/2014). Manche Anbieter verlangen sogar 2 Prozent pro Jahr. Dennoch kann sich ein Vertrag lohnen, denn diese Riester-Variante hat die höchsten Renditechancen. Selbst bei starken Aktienkurs-Schwankungen können Sparer kein Geld verlieren, wenn sie den Vertrag bis zum Ende durchhalten. Dafür sorgt laut Stiftung Warentest die staatliche Garantie.

6. Mehr Geld einzahlen kann Steuern sparen

Einen Riester-Vertrag zu übersparen, kann sich lohnen. Denn wer mehr einzahlt, als für den Anspruch auf Zulagen nötig ist, kann Steuern sparen. Zwar gibt es keine höheren Zulagen, dafür gilt aber eine besondere steuerliche Regel: Sparer müssen den Gewinn nur zur Hälfte versteuern. Bedingung dafür ist allerdings, dass das Geld nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 darf erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Im Ergebnis erhalten selbst Sparer, die dem Spitzensteuersatz unterliegen, somit einen Steuersatz, der geringer ist als die 25 Prozent Abgeltungsteuer für normale Kapitalerträge.

Riestern lohnt sich auch für Besserverdiener - und das Ersparte ist nicht pfändbar. Mehr interessante Riester-Fakten gibt es auf der nächsten Seite.

7. Riester lohnt sich auch für Gutverdiener

Ein Riester-Vertrag kann sich auch für Gutverdiener auszahlen. Während Geringverdiener vor allem von den staatlichen Zulagen profitieren, gibt es bei höheren Einkommen einen Steuervorteil. Denn die geleisteten Einzahlungen können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Bei Gutverdienern schlägt die Zulage weniger stark zu Buche. Da die Einzahlungen aber auch als Sonderausgaben das steuerpflichtige Einkommen mindern können, wirkt sich bei höheren Einkommen die Steuerersparnis vorteilhafter aus. Welche Variante vorteilhafter ist, entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Zwei Beispiele: Ein Alleinstehender mit einem Vorjahresbruttoeinkommen von 16.000 Euro zahlt den Mindesteigenbeitrag von 486 Euro. Er hat keine zusätzliche Steuerersparnis, profitiert aber von der Zulage von 154 Euro. Ein Alleinstehender mit einem Einkommen von 60.000 Euro könnte hingegen einen zusätzlichen Steuervorteil von rund 625 Euro erreichen.

8. Bonus für Berufseinsteiger unter 25

Sparer unter 25 Jahren erhalten zusätzlich zur Grundzulage einen sogenannten Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro auf den Riester-Vertrag gut geschrieben.

9. Auszahlung in mehreren Varianten möglich

Riester-Sparer haben die Wahl, ob sie eine Renten- oder eine Teilauszahlung bekommen möchten. So können Sparer zum einen bis zum Alter von 85 Jahren monatlich gleichbleibende Zahlungen erhalten, erläutert die Aktion „Finanzwissen für alle“. Zum anderen können sie maximal 30 Prozent des Angesparten zu Beginn der Rentenphase entnehmen, wenn der verbleibende Betrag verrentet wird. Möglich ist die Auszahlung ab 60 Jahren. Wurde der Riester-Vertrag ab 2012 abgeschlossen, liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren.

Bei Fondssparplänen wird neben einem Auszahlplan auch eine Leibrentenversicherung abgeschlossen. Diese sichert die zugesagten monatlichen Zahlungen auch über das 85. Lebensjahr hinaus bis zum Lebensende. Verstirbt der Riester-Fondssparer vor dem 85. Lebensjahr, wird das Restvermögen des Auszahlplans vererbt.

10. Vermögen aus Riester-Verträgen ist nicht pfändbar

Im Rahmen von Riester-Verträgen angespartes Vermögen ist nicht pfändbar. Das gilt auch, wenn für die geleisteten Beiträge keine Förderung geflossen ist. Denn entscheidend ist, ob es sich um einen förderungsfähigen Vertrag handelt, entschied das Landgericht Aachen (Az.: 3 S 76/13).

In dem verhandelten Fall hatte eine Schuldnerin Geld in einem Riester-Vertrag angespart. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wollte der Insolvenzverwalter ihr angespartes Vermögen zur Insolvenzmasse ziehen und hatte vom Versicherungsträger die Abrechnung über den Rückkaufswert und die Auszahlung verlangt.

Die Versicherung war dazu nicht verpflichtet, entschied das Gericht. Geförderte Altersvorsorgevermögen seien einschließlich ihrer Verträge nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar. Zwar seien im vorliegenden Fall die Beiträge nicht gefördert worden, sie wären jedoch förderungsfähig gewesen. Auch wenn der Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig sei, so spreche die Absicht des Gesetzgebers eindeutig dafür, dass auch förderungsfähige Vermögen vom Pfändungsschutz umfasst seien, auch wenn sie noch nicht gefördert wurden. (gs, mit Material von dpa und Biallo)

Auch bei Minijobs ist eine Teilnahme an der Riester-Förderung möglich.
Auch bei Minijobs ist eine Teilnahme an der Riester-Förderung möglich.
dpa-tmn
Wohn-Riester wird nur für selbstgenutzte Immobilien gewährt. Bei einem Auszug erlischt die Förderung, es sei denn, es gibt berufliche Gründe.
Wohn-Riester wird nur für selbstgenutzte Immobilien gewährt. Bei einem Auszug erlischt die Förderung, es sei denn, es gibt berufliche Gründe.
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Familien sind die Hauptprofiteure bei einem Riester-Rentenvertrag. Die hohen Kinderzulagen machen das möglich.
Familien sind die Hauptprofiteure bei einem Riester-Rentenvertrag. Die hohen Kinderzulagen machen das möglich.
imago/McPHOTO Lizenz
Wer seine Steuerlast mindern möchte, kann beispielsweise seine Beiträge zum Riester-Vertrag erhöhen. Dabei winken steuerliche Vorteile.
Wer seine Steuerlast mindern möchte, kann beispielsweise seine Beiträge zum Riester-Vertrag erhöhen. Dabei winken steuerliche Vorteile.
dpa
Die Riester-Einzahlungen können als Sonderausgaben das steuerpflichtige Einkommen mindern - das kann bei höheren Gehältern vorteilhaft sein.
Die Riester-Einzahlungen können als Sonderausgaben das steuerpflichtige Einkommen mindern - das kann bei höheren Gehältern vorteilhaft sein.
dpa-tmn
Riester-Sparer können bis zum 85. Lebensjahr monatliche Zahlungen erhalten. Die andere Möglichkeit ist, bis zu 30 Prozent des Angesparten zu Beginn der Rentenphase zu entnehmen.
Riester-Sparer können bis zum 85. Lebensjahr monatliche Zahlungen erhalten. Die andere Möglichkeit ist, bis zu 30 Prozent des Angesparten zu Beginn der Rentenphase zu entnehmen.
dpa-tmn