Machtwechsel in Syrien Nach Sturz von Assad: EU will Syrien-Sanktionen lockern
Nach dem Sturz von Langzeit-Machthaber Baschar al-Assad steht die EU vor der Frage, wie es mit den scharfen Wirtschaftssanktionen weitergeht. Nun gibt es eine Entscheidung der Außenminister.
Brüssel - Die Außenminister der EU-Staaten haben nach dem Sturz von Langzeitherrscher Baschar al-Assad in Syrien eine schrittweise Lockerung von Sanktionen gegen das Land gebilligt. Das bei einem Treffen in Brüssel vereinbarte Vorgehen sieht vor, den neuen Machthabern Anreize zu geben, eine echte Demokratie in Syrien aufzubauen. Dabei besteht auch die Hoffnung, dass Hunderttausende syrische Flüchtlinge in der EU eines Tages in ihre Heimat zurückkehren können.
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sagte nach dem Treffen, die Lockerungen sollten den Wiederaufbau erleichtern und Syrien helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Zugleich betonte sie, der Plan beinhalte auch, Lockerungen wieder rückgängig zu machen, wenn die neuen Machthaber Schritte einleiten, die aus EU-Sicht in die falsche Richtung gehen.
Baerbock kündigt Millionenhilfe an
Zu den Sanktionen, die aufgehoben werden sollen, gehören nach Angaben von EU-Beamten vor allem Maßnahmen, die die Energieversorgung negativ beeinträchtigen und den Personen- und Warenverkehr erschweren. Zudem sind auch Lockerungen für den Bankensektor geplant.
Die Übergangsregierung in Syrien begrüßte die Entscheidung und sprach von einem „positiven Schritt“. Man hoffe, dass die zunächst für ein Jahr aufgehobenen Sanktionen dauerhaft beendet würden, teilte Außenminister Asaad al-Schaibani mit. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung für das syrische Volk einen konstruktiven Einfluss auf alle Lebensbereiche haben und nachhaltige Entwicklung sicherstellen wird.“
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sprach in Brüssel von einer guten Nachricht für die Menschen in Syrien, aber auch für die Europäerinnen und Europäer. Sie betonte, dass die „Sanktionen gegen den mörderischen Assad-Clan und seine Schergen“ weiter in Kraft bleiben würden. Deutschland wird ihren Angaben zufolge weitere drei Millionen Euro für die Arbeit des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Syrien bereitstellen.
Siemens-Kraftwerk könnte profitieren
Als ein Beispiel für ein Unternehmen, das von Sanktionslockerungen profitieren könnte, nannte Baerbock ein Siemens-Kraftwerk zur Stromerzeugung, das wegen der Strafmaßnahmen seit Jahren nicht mehr mit Unterstützung aus Deutschland gewartet werden konnte.
Die EU hatte ab 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen der Regierung von Baschar al-Assad gegen die Zivilbevölkerung Sanktionen gegen Syrien verhängt. Diese richteten sich auch gegen Wirtschaftssektoren, von denen der Machtzirkel um Assad profitierte.
Zu den EU-Maßnahmen zählt ein Verbot von Investitionen in die syrische Ölindustrie und in Unternehmen, die an der Errichtung von Kraftwerken zur Stromerzeugung in Syrien beteiligt sind. Zudem umfasst das Sanktionspaket ein Einfuhrverbot für Rohöl aus Syrien, ein Waffenembargo sowie weitere Ausfuhrbeschränkungen. Auch die syrische Fluggesellschaft Syrian Arab Airlines unterliegt Sanktionen.