Hintergrund Hintergrund: Umgangsrecht als «kleines» Elternrecht
Karlsruhe/dpa. - Dabei legtdas Familiengericht genau fest, wie die Treffen oder Besucheverlaufen und wie lange sie dauern dürfen. Die Spannbreite reicht vonwenigen Stunden - gegebenenfalls sogar unter Aufsicht des Jugendamts- bis zu ganzen Wochenenden oder mehreren Ferienwochen. Seit 2004haben auch enge Bezugspersonen wie Großeltern oder Geschwister einUmgangsrecht, sofern es dem Wohl des Kindes dient.
Mit einer Reform von 1998 wurde dem Kind ein eigener Anspruch aufKontakt mit den Eltern eingeräumt. Seither heißt es im Paragrafen1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches: «Das Kind hat das Recht aufUmgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit demKind verpflichtet und berechtigt.» Damit wollte der Gesetzgebererreichen, «dass das Kind nicht nur Objekt des elterlichen Umgangsist, sondern dass der Umgang der Eltern mit ihrem Kind ganzwesentlich dessen Bedürfnis dient, Beziehungen zu beiden Elternteilenaufzubauen und erhalten zu können», formulierte damals derRechtsausschuss.