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Ehe für alle Ehe für alle: Das würde sich mit dem Gesetz für homosexuelle Paare ändern

Von Tobias Peter 28.06.2017, 14:42

Berlin - Was wäre die wichtigste Änderung, wenn die Ehe für alle Wirklichkeit wird?

Der wichtigste Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft, die Homosexuelle bisher eingehen können, liegt noch im Adoptionsrecht. Zwar dürfen schwule und lesbische Lebenspartner ein Kind adoptieren, das der andere Partner bereits adoptiert hat. Zudem darf ein Partner das leibliche Kind seines Lebenspartners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist schwulen und lesbischen Paaren bisher jedoch verboten. Adoption funktioniert also nur nacheinander, nicht miteinander. Das würde sich mit der Ehe für alle ändern.

Sind eingetragene Partnerschaften auch steuerlich schlechter gestellt?

Als Rot-Grün die eingetragene Partnerschaft im Jahr 2001 einführte galt für Homosexuelle: gleiche Pflichten – aber nicht die gleichen Rechte. Paradoxer Weise ebnete genau diese Konstruktion den Weg zu weitgehender Gleichstellung. Denn das Bundesverfassungsgericht erkannte die Ungleichbehandlung als diskriminierend und sorgte Urteil für Urteil dafür, dass sich etwas änderte. Das gilt beim Ehegattensplitting sowie in der Hinterbliebenenversorgung und im Beamtenrecht. Für die Befürworter der Ehe für alle geht es aber nicht nur um die – in vielen Fragen vollzogene – Gleichstellung. Sie sehen es auch als Frage des Respekts, dass Homosexuelle eine Ehe schließen können wie alle anderen.

Wie viele eingetragene Partnerschaften gibt es in Deutschland?

Das Statistische Bundesamt verzeichnet unter Berufung auf den Mikrozensus für das Jahr 2015 94.000 Paare, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gemeinsam in einem Haushalt leben. Bei 43.000 von ihnen handelt es sich um eingetragene Partnerschaften, darunter sind 23.000 schwule und 20.000 lesbische Paare.

Wird eine eingetragene Partnerschaft automatisch zur Ehe, wenn das neue Gesetz kommt?

Nein. „Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen“, heißt es im Gesetzentwurf, der abgestimmt wird. Und: „Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.“

Ist mit der Abstimmung am Freitag alles entschieden?

Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, muss es noch einmal zurück in den Bundesrat. Es handelt sich allerdings nicht um ein Gesetz, bei welchem der Bundesrat mit Mehrheit zustimmen müsste. Er könnte lediglich Einspruch gegen das Gesetz einlegen, der dann aber wieder vom Bundestag mit Mehrheit zurückgewiesen werden könnte. Eine Mehrheit für einen Einspruch gilt aber – angesichts der vielfältigen Koalitionskonstellationen in den Ländern – als ausgeschlossen.

Ab wann gilt die Ehe für alle?

Aus Sicht von SPD und Opposition soll es so schnell wie möglich gehen.  Regulär wäre die Sache nach der Zustimmung des Bundestages allerdings wegen der üblichen Fristen und der Sommerpause erst in der Bundesratssitzung am 22. September Thema. Der Bundestag kann um Fristverkürzung bitten, also darum, dass der Bundesrat sich schon in seiner Sitzung am 7. Juli mit dem Thema befasst. Das Problem: Üblicherweise wird eine solche Bitte gemeinsam von den Regierungsparteien gemeinsam gestellt, also von Union und SPD. Wenn das Gesetz schließlich von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geprüft und verkündet ist, sollen die Standesämter drei Monate Zeit zur Vorbereitung erhalten.