Deutschland im Lockdown Corona-Regeln im Lockdown in Deutschland Januar 2021

Halle (Saale) - In Deutschland gilt weiterhin ein harter Lockdown. Bund und Länder haben sich auf ein zusätzliches Maßnahmenpaket zu Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt. Es gilt zunächst bis zum 31. Januar, in Sachsen bis zum 7. Februar. Bund und Länder wollen am 25. Januar über weitere Maßnahmen beraten. Die aktuellen Beschlüsse im Überblick.
Diese Regeln sind neu ab dem 11. Januar
Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.
Abweichend von dieser Regel sollen in Brandenburg, Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg Kinder von der maximalen Personenzahl ausgenommen werden, in Berlin Kinder von Alleinerziehenden und in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz kleinere Kinder.
Bayern und Baden-Württemberg wollen Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben. In Mecklenburg-Vorpommern kann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahre Ausnahmen geben. Dies gilt, wenn es für die Betreuung notwendig ist. Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern.
Betriebskantinen: Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Bewegungsfreiheit: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.
Baden-Württemberg plant derzeit keine entsprechende Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen Kommunen darüber entscheiden. In Thüringen wird über eine entsprechende Regelung, die als Empfehlung in der Verordnung geplant war, noch diskutiert. Rheinland-Pfalz will Maßnahmen in Hotspots eng mit den Kommunen absprechen. In Schleswig-Holstein soll es keinen Automatismus für die Regel geben. Bei der Umsetzung sollen auch die Gründe für das Ausbruchsgeschehen berücksichtigt werden.
Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis 1. Februar sollen vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.
Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
Einreisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.
Diese Regeln gelten weiterhin
Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.
Schulen: Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
Abweichungen gibt es in Rheinland-Pfalz und Hessen. Hier bleiben die Schulen offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt. Auch Hamburger Schüler, die zu Hause nicht lernen können, dürfen weiter zur Schule gehen. Baden-Württemberg will abhängig vom Infektionsgeschehen Grundschulen und Kitas ab 18. Januar wieder öffnen, sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen erlauben. In Berlin soll ab Montag Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein.
Bremen setzt die Schulpflicht aus und lässt die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Mecklenburg-Vorpommern ließ das Vorhaben, von Mitte Januar an regional wieder Präsenzunterricht für Schüler bis Klasse sechs zu gewährleisten, wieder fallen. Die Abschlussklassen sollen von Montag an wieder zur Schule gehen können.
Kitas: Kindertagesstätten bleiben in den meisten Bundesländern grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Original als Download.
Friseure: Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.
Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien und Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.
Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Altenpflege: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatest vorweisen. (ken/mab/red/dpa)