Briefwahl in Deutschland Briefwahl in Deutschland: So wählen Sie bei der Bundestagswahl 2017 per Brief

Lange Jahre galt die Gewissheit, dass Bundestagswahlen erst im letzten Moment entschieden werden. Schließlich steigt nach Einschätzung der Demoskopen die Zahl derer, die sich erst sehr spät entscheiden. Doch einiges spricht dafür, dass bei der bevorstehenden Bundestagswahl vieles anders läuft.
Denn die Zahl der Briefwähler ist in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. Seit dem 13. August können die ersten Bundesbürger ihre Wahlunterlagen für die Wahl am Sonntag, 24. September, erhalten.
Briefwahl beantragen: So erhalten Sie Ihren Wahlschein
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht durch die Briefwahl ausüben. Um per Briefwahl wählen zu können, muss bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes ein Wahlschein beantragt werden.
Der Wahlschein kann auch beantragt werden, bevor die eigentliche Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist, auf deren Rückseite sich ebenfalls ein Antrag befindet.
Antrag für die Briefwahl schriftlich oder persönlich möglich
Die Antragstellung sollte jedoch spätestens bis zum Freitag, 22. September, um 18 Uhr erfolgen. Sie kann zum einen schriftlich erfolgen: Beim Antrag muss der Name, das Geburtsdatum und die Adresse angegeben werden.
Oder die Antragstellung erfolgt persönlich: Wenn die Unterlagen bei der Gemeinde abgeholt werden, kann die Briefwahl auch direkt vor Ort durchgeführt werden.
Briefwahl 2017: Wahlunterlagen per Post bekommen
Wenn der Antrag gestellt wurde, erhält der Wähler frühestens sechs Wochen vor der Wahl seinen Wahlschein, den Stimmzettel, einen Umschlag für den Stimmzettel sowie einen Umschlag für den Wahlbrief.
Auf dem Stimmzettel wird – wie in der Wahlkabine auch – das Kreuz für Erst- und/oder Zweistimme gesetzt. Anschließend wird der Stimmzettel in den Umschlag gelegt und zugeklebt.
Auf dem Wahlschein muss schließlich eine „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unterzeichnet werden. Dann wird der Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Umschlag für den Wahlbrief gelegt.
Wahlbrief verschicken und Stimme per Brief abgeben
Der Wahlbrief kann unfrankiert innerhalb Deutschlands verschickt werden. Die für den Wähler zuständige Gemeinde des Hauptwohnortes sollte den Wahlschein allerdings spätestens am Wahltag bis 18 Uhr erhalten, denn später eingetroffene Stimmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher, den Brief nach Möglichkeit spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung und zur Briefwahl hier auf der Website des Bundeswahlleiters. (mz)