Bewerbermangel Bewerbermangel bei der Bundeswehr: Kommt die Wehrpflicht zurück?

Berlin - Eigentlich, so schien es, war der 3. Januar 2011 ein Schlusspunkt nach 55 Jahren. Zum letzten Mal, so hieß es damals, zögen nun in Deutschland Wehrpflichtige in die Kasernen. Von da an war die Bundeswehr eine Freiwilligen-, eine Berufsarmee also.
Nun dräut die Ukraine-Krise im Osten, die Nato schickt Truppen und Panzer ins Baltikum und nach Polen zum Schutz vor Russland. Es wirkt wie der Beginn eines neuen Kalten Krieges, mit verschobenen Grenzen. Und die USA drängen ihre Bündnispartner, mehr militärische Verantwortung zu übernehmen. Die in den letzten Jahren geschrumpfte Bundeswehr wird wieder aufgestockt – mit mehr Geld.
Mehr Personal soll es auch geben. Zumindest ist das die Planung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Erst in dieser Woche hat sie ihre neue Zielzahl veröffentlicht: 200.000 Soldaten bis 2024. Das wären 30.000 mehr als jetzt. Das Problem bei der Sache: Es gibt nicht ausreichend – und vor allem nicht ausreichend qualifizierte – Bewerber.
Wehrpflicht steht noch im Grundgesetz
Es ist nicht wirklich verwunderlich, dass da die Forderung nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht wieder Konjunktur bekommt. Zuletzt hat sie nun der Reservistenverband der Bundeswehr aufgestellt, mit Verweis auf die neue Sicherheitslage.
Rein rechtlich wäre es kein Problem: Die Wehrpflicht ist in Deutschland 2011 nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt worden. Sie steht noch im Grundgesetz. Es wurde sozusagen die Pausentaste gedrückt. Diese Sperre könnte der Bundestag ohne größere Komplikationen wieder lösen.
Aber: Auch dafür bräuchte es eine Mehrheit, keine verfassungsändernde, aber eine Mehrheit dann doch. Und die ist nicht in Sicht. Maximal in der Union dürften sich Befürworter finden, schließlich waren CDU und CSU die letzten, die noch an der Wehrpflicht festhielten. Aber auch sie ließen schließlich davon ab – nachdem ein CSU-Mann, der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, die Linie vorgegeben hatte.
Keine Kasernen für mehr Wehrpflichtige
Denn es gab ja gute Gründe: finanzielle führte Guttenberg damals an. Die Gerechtigkeit war ein noch viel zentralerer, schon seit Jahrzehnten. Denn im Grundgesetz stand (und steht) zwar eine allgemeine Wehrpflicht. Tatsächlich gezogen wurde aber jeweils nur noch ein Bruchteil des Jahrgangs. Beim Geburtenjahrgang 1983 etwa leisteten nur 15 Prozent den Wehrdienst ab, 23 Prozent entschieden sich für einen Ersatzdienst. Und 60 Prozent, also fast zwei Drittel des Jahrgangs, blieben von jeder Dienstpflicht verschont. Die Relation wird sich angesichts gesunkener Geburtenzahlen zwar etwas verschieben. Gerecht würde es aber auch weiter nicht zugehen.
Es kommt dazu, dass mit Grundwehrdienstleistenden kein einziger Auslandseinsatz aufgestockt werden könnte – dafür dürfen die Auszubildenden nicht eingeteilt werden. Und unterbringen könnte man Wehrpflichtige auch nicht mehr: Viele Kasernen wurden verkauft oder abgerissen. An einer Stelle ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht dennoch bereits notiert: im Zivilschutzkonzept des Bundesinnenministeriums, das in Notlagen greifen soll. Wie das dann umgesetzt würde, ist allerdings auch noch offen.