Berlin-Attentäter Anis Amri wurde vom Verfassungschutz vor Berliner Fussilet-Moschee aufgenommen

Berlin/Düsseldorf - Der Berliner Verfassungsschutz hat den Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri im Oktober zweimal beim Betreten der Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit aufgenommen.
Das teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag mit. Ursprünglich sollte dort am 2. und 3. Oktober ein Islamseminar der Salafisten-Szene observiert werden, das jedoch nicht stattfand.
Das Material sei deswegen damals nicht vollständig ausgewertet worden. Das habe man nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt nachgeholt. „Wir werden auch weiterhin alles unternehmen, um das Bewegungsprofil von Anis Amri in Berlin lückenlos nachverfolgen zu können“, versprach Geisel.
Der Innensenator will die Innenpolitiker der Abgeordnetenhausfraktionen am Mittwoch über den aktuellen Ermittlungsstand informieren. Geisel hatte die Sicherheitsbehörden aufgefordert, auch die Wochen vor dem Anschlag am 19. Dezember zu untersuchen. „Alle Fakten müssen auf den Tisch“, erklärte er.
NRW-CDU-Chef Laschet: Polizeigesetz NRW ändern
Der Fall des Berliner Attentäters Anis Amri bietet nach Überzeugung des nordrhein-westfälischen CDU-Chefs Armin Laschet Anlass für Änderungen am Polizeigesetz des Landes.
Laschet forderte am Dienstag in Düsseldorf ein Ja zur verdachtsunabhängigen Schleierfahndung, klare Voraussetzungen für die elektronische Fußfessel sowie zur Überwachung von Telefonen und Kontodaten.
Dabei müsse vor allem berücksichtigt werden, dass die Mehrheit der Gefährder deutsche Staatsangehörige seien und ausländerrechtliche Sanktionen hier nicht greifen.
Ebenso habe es im Fall Amri durchaus rechtliche Maßnahmen gegeben
Allerdings hätte es im Fall Amri durchaus rechtliche Möglichkeiten gegeben, den Gefährder festzusetzen, sagte Laschet. Amris zahlreiche falsche Namen, Sozialbetrug, der Verstoß gegen die Residenzpflicht in NRW und aktive Behinderung seiner Abschiebung hätten viele Gründe geboten.
Allerdings seien weder Abschiebehaft noch Meldeauflagen angeordnet worden. Keinem Richter sei die Chance gegeben worden, über mögliche Sicherungs- oder Strafhaftgründe zu entscheiden, kritisierte Laschet. „Es gab einen Vollzugsmangel, keinen Mangel an gesetzlichen Regelungen.“
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) müsse dafür die Verantwortung übernehmen. Laschet kündigte an, konkrete Vorschläge für mögliche Änderungen des Landesrechts in den Landtag einzubringen.
(dpa)