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AfD AfD: Björn Höcke darf mit ausgestrecktem Arm gezeigt werden

Von Felix Firme 22.06.2016, 08:25
Björn Höcke
Björn Höcke dpa-Zentralbild

Erfurt - Schwere Schlappe für Björn Höcke: In einer von ihm initiierten Unterlassungsklage unterlag der Chef der thüringischen AfD am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt der Tageszeitung taz. Das Medium hatte ein Bild veröffentlicht, auf dem Höcke den rechten Arm hochhielt und den dazugehörigen Artikel mit der Überschrift „Hitlergruß im Abendland“ betitelt. Höcke wollte die weitere Nutzung des Bildes verhindern.

Das Foto entstand auf einer Kundgebung am 18. Mai vor dem Erfurter Dom gegen den geplanten Bau einer Moschee in der Stadt. Höcke beschwerte sich daraufhin bei der Zeitung, wie taz auf ihrem eigenen „hausblog“ berichtet. Die Überschrift wurde in „Höcke nimmt Maß“ geändert. Doch auch das reichte dem AfD-Politiker nicht. Er wollte eine einstweilige Verfügung und der taz sowohl die alte als auch die neue Überschrift untersagen sowie die Verwendung des Bildes und des Satzes: „In Thüringen zeigt sich, wie der Anti-Islam-Kurs der AfD praktisch aussieht. Dort schürt Höcke den Hass gegen eine kleine muslimische Gemeinde.“

Wie die taz auf ihrem Blog weiter schreibt, sah der Richter bei der ersten Verhandlung am 15. Juni nur bei der ersten Überschrift die Persönlichkeitsrechte von Höcke verletzt. Zwar wurde in dem Artikel nicht behauptet, dass der AfD-Politiker den Hitlergruß zeige, allerdings könnte ein Teil der Leserschaft das Bild im Kontext der Überschrift so verstehen.

Weitere Klagen möglich

Bei dieser Einschätzung blieb der Richter auch bei der Verkündung am Mittwoch. Das Foto dürfe weiter verwendet werden, allerdings nicht im Kontext der zuerst gewählten Überschrift. Die taz hatte argumentiert, dass Höcke ein medienerfahrener Redner sei und die gezeigte Grußform daher bewusst gewählt habe. Außerdem könne er der Zeitung nicht vorschreiben, wie sie ein Bild zu verwenden habe.

Der Anwalt des AfD-Chefs, Ralf Hornemann bedauerte die Entscheidung des Gerichts. „Wir werden sehen müssen, wie wir damit umgehen“, sagte er danach. Immerhin kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden.

Der Streit weitete sich unterdessen auch auf die politische Bühne in Thüringen aus. Weil Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) den taz Artikel mit der ersten Überschrift auf Twitter verbreitete, will Höcke auch gegen ihn juristisch vorgehen. Wie Regierungssprecher Günter Kolodziej dieser Zeitung bestätigte, hatte Ramelow sich geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Entschädigung in Höhe von 6 000 Euro an Höcke zu zahlen. Als Reaktion wolle der Thüringer AfD-Vorsitzende nun sogar 20 000 einklagen.