Hintergrund Hintergrund: Ungedeckte Leerverkäufe auch in den USA im Visier
Washington/dpa. - Ende Juli 2009 setzte die US-Börsenaufsicht SEC ein bisherbefristetes Verbot für das sogenannte Naked Short-Selling auf Dauerin Kraft. Diese Form der Kurswetten sei «missbräuchlich», so dieBörsenpolizei. Grundsätzlich bleiben Leerverkäufe allerdings erlaubt.
Bei Leerverkäufen im Allgemeinen verkaufen Investoren Aktien, diesie gar nicht besitzen, sondern sich gegen Gebühr von Dritten leihen.Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerbenzu können. Die Differenz abzüglich der Leihgebühr streichen sie alsGewinn ein. Bei der verschärften Variante der ungedecktenLeerverkäufen haben sie die Aktien nicht einmal wirklich geliehen.
Nach der zuerst auf dem Höhepunkt der Finanzmarktpanik im Herbst2008 erlassenen Regeln müssen Leerverkäufer in den USA zumindestwissen, wo sie jene Aktien herbekommen könnten, die sie verkaufenwollen. Hernach müssen sie binnen drei Tagen in der Lage sein, sieKäufern auch auszuhändigen. Sonst drohen Strafen.
Überdies legte die SEC erstmals fest, dass Informationen über dengesamten Umfang von Leerverkäufen einer Aktie täglich veröffentlichtwerden. Einen Monat später werden dann Einzelheiten genannt.
Nachdem die Regeln erstmals im Herbst 2008 eingeführt wordenwaren, sank die Zahl der Fälle - in denen leerverkaufte Aktien nichtan Käufer ausgehändigt wurden - nach Angaben der SEC binnen einesknappen Jahres um rund 57 Prozent.
Nicht alle waren mit den Regeln vom Sommer 2009 zufrieden. Derdemokratische Senator Ted Kaufman meinte seinerzeit, er seienttäuscht, dass die Schritte nicht schärfer ausgefallen seien.