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Hintergrund Hintergrund: Die völkerrechtliche Anerkennung von Staaten

26.08.2008, 14:37

Hamburg/dpa. - Demzufolge gibt es einen politisch und rechtlich organisierten Personenverband (Staatsvolk), der sich auf einer abgegrenzten Fläche (Staatsgebiet) eine eigene Ordnung (Staatsgewalt) gibt. Je strittiger die Beurteilung eines Territoriums als Staat ist, desto bedeutender ist dessen Anerkennung durch andere Länder. Unklar ist die Lage, wenn ein selbst proklamierter Staat wie zum Beispiel das Kosovo nur von einem Teil der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird und in diplomatischer Unsicherheit existiert.

Das Völkerrecht lehnt das Recht auf Sezession (Abtrennung) eines Teilgebietes eines bestehenden Staates nicht vollständig ab. Dabei geht es zum einen um das Selbstbestimmungsrecht der Völker und zum anderen um die garantierte territoriale Integrität des alten Staates. Als entscheidend gilt, dass das nach Unabhängigkeit strebende Gebiet tatsächlich als Staat fortbestehen kann.

Die Anerkennung kann erfolgen, wenn sich die Staatsgewalt bereits weitgehend konstituiert hat, aber noch keine gefestigten Strukturen aufweist. Vor diesem Zeitpunkt wäre der Schritt als vorzeitige Anerkennung ein völkerrechtswidriger Eingriff in die inneren Angelegenheiten des alten Staates. Zu den international kaum anerkannten Staaten gehören die Türkische Republik Nordzypern, die Republik China (Taiwan) und die Westsahara.