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Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung

27.02.2008, 07:57

Karlsruhe/dpa. - Die heftig umstrittenen Online-Durchsuchung sind für das Bundesverfassungsgericht schon länger ein Thema. Fragen und Antworten zu technischen und juristischen Details:

Wie funktioniert eine Online-Durchsuchung?

Die Fahnder müssen dafür heimlich ein Programm, «Trojaner» genannt, in den Computer des Verdächtigen einschleusen, beispielsweise als Anhang einer E-Mail oder durch eine Lücke im Sicherheitssystem des Rechners. Denkbar ist auch, eine Art Computerwanze zu installieren, wofür aber ein Ermittler in die Wohnung einbrechen müsste. Solche Programme können heimlich den Inhalt der Festplatte kopieren, aber auch Internetverkehr und Tastatureingaben mitlesen.

Muss jeder Computernutzer mit staatlicher Überwachung rechnen?

Nein. Sollte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich grünes Licht für die Online-Durchsuchung geben, dürfte sie an hohe rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft sein. Dazu gehört etwa, dass nur ein Richter sie anordnen könnte. Das Bundeskriminalamt geht von rund einem Dutzend Fällen pro Jahr aus.

Ist die Online-Durchsuchung aufwendig?

Ja. Jeder «Trojaner» muss eigens auf die Systembedingungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betroffenen zugeschnitten sein. Hinzu kommt, dass ein staatliches Schnüffelprogramm unauffällig bleiben muss und keine Sicherheitslücken hinterlassen darf. Der Mannheimer Informatik-Professor Felix Freiling schätzt, dass an der Vorbereitung eines «Trojaners» im Schnitt zwölf Experten jeweils einen Monat lang arbeiten müssten.

Sind die Ergebnisse solcher Durchsuchungen zuverlässig?

Weil jedes Programm den Datenbestand verändert, sehen Experten hier Probleme. Außerdem wird befürchtet, dass technisch versierte Kriminelle das Ergebnis manipulieren könnten.