FlowTex-Prozess FlowTex-Prozess: Entscheidung über Ablehnungsanträge erwartet

Mannheim/dpa. - Angeklagt sind die ehemaligen FlowTex-Chefs Manfred Schmider undKlaus Kleiser sowie der ehemalige FlowTex-Finanzchef Karl Schmitz unddie Managerin Angelika Neumann. Sie sollen durch Scheingeschäfte mit3200 nicht existierenden Bohrsystemen einen Schaden von mehr als vierMilliarden DM (2,05 Mrd Euro) angerichtet haben. Die Anklage wirftihnen besonders schweren bandenmäßigen Betrug vor. Zudem wollten sieangeblich mit einer faulen Anleihe eine halbe Milliarde DM ergaunern.
Die Anwälte des Hauptangeklagten Schmider hatten am Dienstag dieKammer, deren Vorsitzenden Richter und den psychologischen Gutachterwegen Befangenheit abgelehnt. Sie warfen der Kammer «elementareVerstöße» gegen die Grundrechte Schmiders und die Prinzipien einerfairen rechtsstaatlichen Verhandlung vor. Außerdem forderten sie denAbbruch und die Neu-Terminierung des Mammutprozesses.
Nach Angaben des Gerichts muss spätestens vor Beginn desübernächsten Sitzungstages über die Anträge entscheiden sein. Dieswäre der kommende Montag.
Hauptstreitpunkt am Dienstag waren der bei Schmider vermuteteGrößenwahn und die psychische Belastung im Gefängnis. Schmider hatteeinen aufwendigen Lebensstil mit Villen rund um den Globus geführt,allein seine Yacht «Maalana» war nach Schätzungen derInsolvenzverwalter über 30 Millionen DM wert.
Der erste psychiatrische Gutachter hatte daher «megalomaneSelbstdarstellungszwänge» vermutet. Für ein zweites Gutachten wurdeSchmider Ende August vorübergehend ins Gefängniskrankenhaus Stammheimeingeliefert. Das habe eine Vorbereitung Schmiders auf den Prozesseffektiv verhindert, kritisierten die Verteidiger. Sie warfen denRichtern außerdem «Behinderung der Verteidigung» vor, weil sie keinevollständige Akteneinsicht gewährt hätten.
Das Landgericht hat bis März 63 Prozesstage angesetzt und bisher87 Zeugen geladen. Der Vorsitzende Richter Michael Meyer hatte amDienstag anklingen lassen, dass das Verfahren länger dauern könne.
Nach Darstellung des Gerichts könnte die Höchststrafe in diesemVerfahren bis zu 15 Jahre betragen. Grund sei die Vielzahl der Taten,die jeweils mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden könnten.