Kfz-Zulassung Kfz-Zulassung: Ärger mit dem Bindestrich

eisleben/MZ - Ein kleiner Bindestrich sorgt für große Verwirrung unter Autofahrern. Im Ausland, so erzählen es sich Autofahrer, werden Deutsche zur Kasse gebeten, wenn deren Pkw-Zulassung nicht mit dem Kennzeichen exakt übereinstimmt. Oftmals sind nämlich in den Papieren Bindestriche zwischen den Buchstabenkombinationen, auf dem Nummernschild fehlen diese Striche aber.
Ein verunsicherter Autofahrer ist der Eisleber Manfred Nette. Er habe gehört, dass die Polizei in Österreich ein solches „Vergehen“ mit drastischen Strafen belegt. Aber auch in Italien und Polen würden deutsche Autofahrer Gefahr laufen, wegen des Bindestrichs Ärger zu bekommen. „Wie soll ich mich verhalten“, fragt er.
Eine Nachfrage bei der Kreisverwaltung, zu der auch die Zulassungsstelle gehört, hat ergeben, dass „bisher kein einziger Fall bekannt beziehungsweise nachgewiesen“ worden sei, in dem Bußgeld wegen der fehlenden Übereinstimmung von Papieren und Nummernschild bezahlt werden musste.
Uwe Gajowski, Sprecher der Kreisverwaltung, verweist zudem auf ein Schreiben der italienischen Botschaft an das Auswärtige Amt und das Bundesverkehrsministerium. Darin erklären die Italiener, dass es sich ausschließen lässt, dass die fehlende Übereinstimmung zwischen Fahrzeugschein und Nummernschild „eine Verletzung der Regeln der italienischen Straßenverkehrsordnung darstellt“. Die Italiener versprachen, dafür zu sorgen, dass alle Dienststellen über die Gleichwertigkeit von Nummernschildern und Papieren informiert werden. Ähnlich haben inzwischen die Botschaften Österreichs und Polens reagiert (siehe auch „Änderung schon 1995 vorgenommen“).
Autofahrer, die dem Frieden noch nicht so recht trauen, müssten sich neue Fahrzeugpapiere anfertigen lassen, in denen dann ebenfalls der Bindestrich fehlt. Dies kostet laut Kreisverwaltung allerdings Gebühren. Weil der Kraftfahrer von rechts wegen gültige Papiere besitzt, stelle dies ein Tausch dar, für den 10,20 Euro zu entrichten seien.
Als 1995 das Euro-Kennzeichen eingeführt wurde, stand es den Mitgliedsstaaten frei, wie sie die Nummernschilder gestalten. „Aufgrund der vergrößerten farbigen Stempelplakette fiel der Bindestrich auf dem Kennzeichen weg“, heißt es in dem Schreiben der Kreisverwaltung. Seit diesem Zeitpunkt sei die in Deutschland gebräuchliche Praxis in keinem EU-Land beanstandet worden.
