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Wahlen in Anhalt-Bitterfeld Kreiswahlleiter ruft zur Wahl auf: „Nehmen Sie Ihr Recht auf Teilhabe am demokratischen Prozess wahr!“

Kreiswahlleiter Volker Krüger ruft die Bürger zum Wählen auf. Bis wann die Briefwahl noch möglich ist und wie auch ohne Wahlbescheinigung gewählt werden kann.

Von Benjamin Telm 05.06.2024, 16:00
Sonntag wird in Anhalt-Bitterfeld gewählt.
Sonntag wird in Anhalt-Bitterfeld gewählt. Foto: Jan Woitas/dpa

Bitterfeld/MZ. - In weniger als einer Woche, am 9. Juni, sind Kommunal- und Europawahlen. Daher appelliert Kreiswahlleiter Volker Krüger an die Bewohner des Landkreises, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann die Stimme abgegeben werden und auch für den postalischen Weg sei es noch nicht zu spät.

Das Recht auf Teilhabe wahrnehmen

„Gehen Sie zur Wahl! Nehmen Sie Ihr Recht auf Teilhabe am demokratischen Prozess wahr! Denn nur wer zur Wahl geht, entscheidet darüber, wer in den nächsten fünf Jahren Sachsen-Anhalt beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland in Europa und den Landkreis Anhalt-Bitterfeld vertritt und repräsentiert“, sagt Krüger.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann dennoch wählen

Krüger betont, dass auch ohne Wahlbenachrichtigungsschein, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, die Kreuze gesetzt werden können. „Voraussetzung dafür ist, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahllokals (Wahlbezirk) eingetragen sind“, erklärt der Kreiswahlleiter. Wer sich nicht sicher ist, welchem Wahllokal er zugeordnet ist, kann dies bei der Gemeindebehörde erfragen.

Um zu wählen, sei dann gegebenenfalls nur noch ein Nachweis zur Person vorzulegen. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sind dazu notwendig.

Die Briefwahl ist noch bis Donnerstag möglich

Auch für die Briefwahl sei es noch nicht zu spät. „Wer am Wahlsonntag nicht in das Wahllokal gehen kann oder will, sollte unverzüglich seine Briefwahlunterlagen bei seiner Wohnsitzgemeinde abfordern beziehungsweise persönlich abholen und bis Donnerstag, 6. Juni, in den Briefkasten geben oder direkt in der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung die Briefwahl ausüben.“