Wetteraukreis: Neue Corona-Regeln
Friedberg - Der Wetteraukreis führt angesichts steigender Corona-Infektionszahlen weitere Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ein. Ab dem 27. Oktober gelten demnach unter anderem Einschränkungen für Feiern und eine erweiterte Maskenpflicht, wie die Kreisverwaltung am Montag in Friedberg mitteilte. Zuvor hatte der Wetteraukreis die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Die Inzidenz lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts am Montag bei 59,7.
Wer im Wetteraukreis in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern will, darf dies nur noch mit maximal zehn Personen tun. Für Feiern in privaten Räumen werde diese Höchstzahl „dringend empfohlen”. Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal 100 Teilnehmern möglich.
Die Maskenpflicht gilt nun auch „bei allen öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften jeweils auch am eigenen Sitzplatz sowie in Gemeinschaftseinrichtungen”. Auf besonders belebten Straßen und Plätze werde das Tragen von Masken empfohlen.
Auf eine generelle Sperrstunde habe man vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung verzichtet, teilte der Kreis weiter mit. „Die Kommunen können aber Sperrstunden für besondere Partymeilen anregen, von denen es im Wetteraukreis allerdings nur sehr wenige gibt.” Zudem gibt es Regelungen und Empfehlungen für Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheime. (dpa/lhe)