Wer wird zuerst geimpft? Wer wird zuerst geimpft?: Stufenplan: Jens Spahn stellt seine Corona-Impfverordnung vor

Berlin - Zum geplanten Start von Corona-Impfungen werden nur begrenzte Impfstoffmengen verfügbar sein - deshalb soll in der Anfangsphase eine Reihenfolge gelten, wer zuerst und wer erst später Anspruch auf die Impfung hat. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte am Freitag in Berlin seine Impfverordnung vor. Diese legt drei Stufen fest:
Gruppe 1 - höchste Priorität
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
Personen, die in stationären Einrichtungen gepflegt, behandelt oder betreut werden oder dort tätig sind,
Personen, die in ambulanten Pflegediensten regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen betreuen Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohem Infektionsrisiko - besonders in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Corona-Impfzentren,
Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen mit sehr hohem Risiko für schwere Corona-Verläufe haben - besonders in der Krebsbehandlung oder Transplantationsmedizin.
Gruppe 2 - hohe Priorität
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Verlauf: mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, nach Organtransplantation eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und von Schwangeren Beschäftigte, die geistig behinderte Menschen in Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten regelmäßig betreuen Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Corona-Ansteckungsrisiko - besonders Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal in Blut- und Plasmaspendediensten, in Corona-Testzentren Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko besonders bei Demonstrationen,
Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst oder relevanten Positionen zum Aufrechterhalten des Klinikangebots Bewohner und Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose und Asylbewerber
Gruppe 3 - erhöhte Priorität
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Verlauf: mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30), chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, Immunschwäche oder HIV, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung (Arrhythmie), Vorhofflimmern, koronarer Herzkrankheit, arterieller Hypertension (Bluthochdruck), Schlaganfall, Krebs, Asthma, Autoimmunerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen,
Personen in besonders relevanter Position des Staates - besonders in Verfassungsorganen (unter anderem Bundestag, Bundesregierung), Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Justiz, Katastrophenschutz mit Technischem Hilfswerk,
Personen in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen - besonders Apotheken, Pharma, Ernährungsbranche, Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikation,
Personal in medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, besonders in Laboren; dortiges Personal, das keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut Personen im Lebensmitteleinzelhandel Erzieherinnen, Lehrkräfte,
Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen. (dpa)