Verheiratete Verheiratete: Steuervorteile beim Erben
Halle/MZ. - Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich für Verheiratete beim Vererben von Vermögen. "Wenn einer der Ehepartner stirbt, bekommen Eheleute bei der Erbschaftssteuer einen wesentlich höheren Freibetrag", sagt Bettina Bethge von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Dieser beträgt 307 000 Euro, bei Unverheirateten seien es nur 5 200 Euro. Zudem seien die Steuern auf jeden Euro, der über den Freibetrag hinaus geht, für Ledige wesentlich höher als für Verheiratete.