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Verbotene Mitbringsel Verbotene Mitbringsel: Bei vielen Souvenirs sagt der Zoll «Nein»

22.05.2003, 09:29
Verstoß gegen den Artenschutz: Auf dem Flughafen Frankfurt beschlagnahmt der Zoll immer wieder auch Korallen und Muscheln, die viele Tropen-Touristen als Souvenirs mitbringen. (Foto: dpa)
Verstoß gegen den Artenschutz: Auf dem Flughafen Frankfurt beschlagnahmt der Zoll immer wieder auch Korallen und Muscheln, die viele Tropen-Touristen als Souvenirs mitbringen. (Foto: dpa) Zollamt Frankfurt-Flughafen

Hamburg/Frankfurt/Main/dpa. - Der schöne Südsee-Urlaub fand dann doch noch ein böses Ende. Bei einer Stichprobe holte der Zöllner auf dem Flughafen Frankfurt das Souvenir aus dem Handgepäck: eine übergroße Muschel aus tropischen Gewässern. «Die haben wir am Strand gefunden», beteuerten die Reisenden. Als dann aber auch eine Kette aus schwarzen Korallen, Schildpattschmuck und ein Täschchen aus Echsenleder auftauchten, wurde es für das Paar richtig teuer. Der Beamte beschlagnahmte die Mitbringsel und notierte die Personalien. Als das Duo in Erwartung einer vierstelligen Geldbuße endlich gehen durften, war auch der Anschlussflug in die Heimatstadt verpasst.

Ungeachtet aller Hinweise und Warnungen finden Zöllner täglich bei heimkehrenden Touristen verbotene Souvenirs, die auf den Märkten der Urlaubsländer erworben wurden. Es muss nicht einmal eine Python oder ein mit Schlafmittel ruhig gestellter Papagei sein, um die Beamten zu alarmieren. Jürgen Schulz, der Leiter der Zollstelle am Flughafen Hamburg, nennt andere typische Mitbringsel: «Strandfindlinge wie Korallen oder Häuschen von Fechterschnecken, aber auch Geldbösen, Gürtel, Schuhe oder Taschen aus dem Material geschützter Tiere. Wer solche Souvenirs mitbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.»

Geahndet wird nach der Schwere des Vergehens. «Bei der verbotenen Einfuhr einer lebenden Landschildkröte riskiert der Urlauber 300 Euro Strafe», sagt Michael Müller-Boge vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn. Doch die Skala der Geldbußen reicht bis zu 50 000 Euro, in sehr schweren Fällen können sogar Haftstrafen ausgesprochen werden. Dann hilft auch der Hinweis nicht, dass alle beanstandeten Souvenirs in den Herkunftsländern legal gegen Rechnung gekauft wurden. Dort offerieren Händler häufig praktisch alles, was auf den Verbotslisten steht.

Mit dem weltweit gültigen Washingtoner Artenschutzabkommen sollen Tausende von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten vor der Ausrottung durch den Menschen geschützt werden. Der Handel ist verboten oder nur unter strikten Auflagen genehmigt. Auch die private Nutzung - als Souvenir - unterliegt diesen Bestimmungen, die der Zoll in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union strikt anwendet. Die Erwartung, zum Beispiel über Amsterdam oder Wien ein exotisches Mitbringsel einfacher durch die Kontrollen zu bringen, ist also reiner Irrglaube.

Doch nicht nur lebende Tiere und Pflanzen aus der Liste der geschützten Arten, sondern auch die daraus hergestellte Waren fallen unter das Verbot. «Figuren oder Gegenstände aus Elfenbein sind als Souvenir absolut tabu», nennt Michael Müller-Boge als Beispiel. «Auch Schildkrötenprodukte und Walerzeugnisse gehören in diese Kategorie.»

Die Liste der bedrohten Arten ist lang. Souvenirjäger scheint dies aber nicht zu beeindrucken: «Die meisten Reisenden machen sich keine Gedanken, wenn sie im Ferienland zum Beispiel Muscheln sammeln und mitbringen», sagt Schulz. «Sie reagieren dann mit Unverständnis, wenn wir die Sachen einziehen.» Die häufigste Erklärung lautet, das Stück habe «so am Strand rumgelegen». In diesen Fällen sieht der Zoll in der Regel von einer Ordnungsstrafe ab. Im Zweifelsfall sollte auf ein Souvenir aber besser verzichtet werden, rät der Zollstellen-Leiter.

Die Regelungen bedeuten nicht, dass Krokotaschen im Gepäck absolut tabu sind. Voraussetzung für die Einfuhr sei in solchen Fällen aber ein anerkanntes Zertifikat, dass das Leder von einem Zuchttier aus einer Farm stammt, erklärt Müller-Boge. Außerdem sollte der Reisende auch die Rechnung präsentieren können. Übersteigt der Wert die Freigrenze von 175 Euro für Mitbringsel, wird Zoll fällig.

Zollbeamte suchen im Reisegepäck auch gezielt nach gefälschten Markenartikeln. Bei einem nachgemachten Design-Pulli im Koffer oder einer Tasche gibt es in der Regel zwar keine Beanstandung. Wer aber beispielsweise ein Dutzend Polohemden, Sonnenbrillen, CDs oder Imitate von Schweizer Uhren als Geschenke im Koffer hat, muss mit Beschlagnahmen und Anzeigen rechnen. Da die Behörden bei diesen Delikten international zusammenarbeiten, fahnden in einigen Ländern die Zöllner schon bei der Ausreise im Gepäck nach Falsifikaten.

Beschlagnahme des Souvenirs und Geldstrafe sind im Vergleich harmlos zu den Folgen, die Verletzungen der Zollvorschriften in fernen Ländern nach sich ziehen können: Türkische Zöllner zum Beispiel reagieren empfindlich, wenn sie Antiquitäten - oder das, was sie dafür halten - im Gepäck des Reisenden finden. So lernten mehrere Türkei-Touristen schon Haftanstalten von innen kennen, weil sie bei Mitbringseln nicht beachtet hatten, dass ein Gesetz zum Schutz des kulturellen Erbes die Ausfuhr selbst von am Strand gefundenen Fossilien verbietet.

Überall, wo vergangene Kulturen ihre Reste hinterlassen haben, kontrollieren die Zöllner das Gepäck bei der Ausreise auf Antiquitäten. Sri Lanka beispielsweise belegt mehr als 50 Jahre alte Kunstgegenstände mit Exportverbot. Andere Staaten wie China gestatten die Ausfuhr mit entsprechenden amtlichen Genehmigungen, die ein rotes Wachssiegel tragen müssen. In Thailand sollte man darauf verzichten, Buddha-Statuen als Mitbringsel ins Gepäck zu stecken - es sei denn mit entsprechender Bestätigung für kulturelle oder religiöse Zwecke.