Telekommunikation Telekommunikation: Bald Bußgeld für alte Schnurlos-Telefone
Halle/MZ. - Analoge Schnurlos-Telefone der Baureihen CT 1+ sowie digitale Geräte der Baureihe CT 2 sind in Deutschland laut Bundesnetzagentur ab 1. Januar 2009 nicht mehr zugelassen. Wer Störungen verursacht und vom Funkmessdienst der Bundesnetzagentur ermittelt wird, muss mit einem Bußgeld und möglichen Ermittlungskosten rechnen. Die Höhe der Geldstrafe steht noch nicht fest.
Solange sie andere Frequenznutzungen nicht stören, dürfen die Altgeräte zwar noch bis 31. Dezember 2008 betrieben werden. Danach gilt aber Betriebsverbot. Hintergrund des Verbotes ist, dass die entsprechenden Frequenzen seinerzeit begrenzt erteilt wurden. Bereits 1998 wurde mit der Befristung eine Auflage für Hersteller- und Vertriebsfirmen verbunden, die seitdem unter anderem auf Nutzungsfristen hinweisen müssen. "Verbraucher, die in den vergangenen Monaten unwissentlich ein entsprechendes Gerät gekauft haben, können gegenüber dem Verkäufer Ansprüche geltend machen", sagt Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. In diesem Fall habe der Verkäufer seine Beratungs- und Sorgfaltspflicht grob verletzt.
Nicht mehr zugelassene Altgeräte können Verbraucher laut Bundesnetzagentur an den Angaben zu den verwendeten Frequenzen erkennen. Die künftig verbotenen Schnurlos-Telefone der beiden Standards funken in den Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 sowie zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz (MHz). Am Telefon selbst fänden sich dazu nur selten Angaben, so Renate Hichert von der Bundesnetzagentur in Bonn. "Am besten sieht man auf dem Karton oder in der Gebrauchsanweisung nach." Die Geräte der Baureihe CT 1+ seien seit Mitte der 80er Jahre auf dem deutschen Markt erhältlich, CT2-Geräte seit Anfang der 90er Jahre. Im Zweifelsfall können sich Betroffene an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Während der Frequenzbereich für das System CT 1+ künftig europaweit für den öffentlichen Mobilfunk genutzt wird, soll das System CT 2 Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung stehen. Für die modernen digitalen Schnurlos-Telefone, die DECT-Geräte, ist die Nutzung laut Bundesnetzagentur bis mindestens 2013 gesichert. Sie sind von dem Verbot nicht betroffen.
Fragen beantwortet die Bundesnetzagentur montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter Telefon 030 / 22 48 05 00